Neues EU-Gesetz: Unternehmen sollen für Zwangsarbeit haften

Auch Zulieferer-Firmen müssen künftig Menschenrechtliche- und Umweltstandards erfüllen. Dafür haftet das europäische Unternehmen
Firmen müssen künftig ihre Zulieferer auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards kontrollieren. Andernfalls drohen Klagen

Das günstige Paar Socken vom Discounter hat in Wahrheit einen hohen Preis: Denn die bengalischen Färber in Kalkutta haben möglicherweise die hochgiftige Lauge, in die der Stoff getaucht wurde, ungefiltert in den Fluss gekippt. Oder die Kakaobohnen für den Schokoriegel wurden von Kinderhänden geerntet. Rechtlich gesehen sind Supermarkthändler oder Produzenten hierzulande nicht dafür verantwortlich, wenn ihre Zulieferer Menschenrechte verletzen oder Umweltschäden anrichten.

Das soll sich nun ändern, wenn es nach dem neuesten Gesetzesvorschlag der EU-Kommission in Brüssel geht. Am Mittwoch legte die Behörde eine Richtlinie vor, die in der Wirtschaft und der Industrie schon vorab für große Aufregung sorgte.

Was bedeutet das Gesetz für den Konsumenten?

Ob Mobiltelefon oder T-Shirt, ob Fußball oder Sofa: Welche Produkte Verbraucher auch kaufen – sie sollen künftig sicher sein, dass die Ware vom ersten Arbeitsschritt an bis zum Verkauf nach ethischen und umweltrechtlichen Standards hergestellt wurde. Anders gesagt: Kinder und Zwangsarbeiter dürfen an keinem der Produktionsschritte beteiligt gewesen sein. Zudem darf es entlang der gesamten Zuliefererkette nicht zu Umweltschäden kommen. Fazit: Der Konsument soll sein Produkt künftig reinen Gewissens kaufen können.

Wie soll das gelingen?

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