Neue Glyphosat-Klage gegen Bayer in den USA eingereicht

Demo gegen die Verlängerung von Glyphosat
Kläger macht jahrzehntelange Verwendung des glyphosathaltigen Bayer-Herbizids Roundup für seine Krebserkrankung verantwortlich.

Gegen Bayer ist in den USA nach langer Pause wieder eine Klage wegen des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat vor Gericht eingereicht worden. Der Kläger Michael Langford macht die jahrzehntelange Verwendung des glyphosathaltigen Bayer-Herbizids Roundup für seine Krebserkrankung verantwortlich, wie seine Anwälte am Montag mitteilten. 2007 wurde bei dem Mann aus Kalifornien demnach Non-Hodgkin-Lymphom diagnostiziert, später entwickelte er weitere Krebsarten.

Die Klage wurde bei einem kalifornischen Gericht in San Franciso eingereicht, ein Gerichtstermin steht noch nicht fest. Bisher hat Bayer drei Glyphosat-Prozesse in erster Instanz verloren - mit millionenschweren Schadenersatzzahlungen - und in zwei der Berufungsverfahren Niederlagen erlitten. Im Juli könnten in den USA weitere Glyphosat-Klagen vor Gericht kommen, hatte Vorstandschef Werner Baumann kürzlich schon gesagt.

Vergleich

Die Klagewelle hatte sich der Konzern mit der Übernahme des Glyphosat-Entwicklers Monsanto ins Haus geholt. Vor rund einem Jahr gab Bayer einen rund 11,6 Mrd. Dollar schweren Vergleich bekannt. Zuletzt standen aber noch für knapp 30.000 der zuletzt bekannten insgesamt 125.000 eingereichten und drohenden Klagen Einigungen aus.

Ende Mai musste der Konzern bei einem entscheidenden Teil des Vergleichs für den Umgang mit künftigen Klagen einen Rückschlag einstecken, da der zuständige Richter diesen ablehnte. Bayer stellte deshalb den Verkauf von Roundup an US-Privatkunden auf den Prüfstand, da diese die überwiegende Mehrheit der Kläger ausmachen.

Die Vorwürfe gegen Glyphosat hat Bayer stets zurückgewiesen. Behörden weltweit haben das Mittel als nicht krebserregend eingestuft. Allein die Krebsforschungsagentur IARC bewertete den Wirkstoff 2015 als "wahrscheinlich krebserregend". Auf diese Einschätzung beriefen sich die Kläger.

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