Nationalrat beschließt Teilverbot für Glyphosat

Für Bayer geht ein Glyphosat-Prozess glimpflich aus
Auch in Kleingärten werden die Mittel nicht mehr zugelassen, in der Landwirtschaft bleibt der Einsatz aber erlaubt.

Der Nationalrat beschließt am Donnerstag zum Abschluss seiner Plenarwoche ein Teilverbot für Pflanzenschutzmittel mit Glyphosat. Im Wesentlichen wird das Herbizid auf Flächen, die von der Allgemeinheit oder von gefährdeten Personengruppen genutzt werden, untersagt. Dazu zählen etwa Sportplätze und Parks. Auch in Kleingärten werden die Mittel nicht mehr zugelassen, in der Landwirtschaft bleibt der Einsatz aber erlaubt.

Ein weiterer relevanter Beschluss der Sitzung betrifft jene Regelung, wonach Spitalsärzte unverändert freiwillig bis zu 55 Stunden arbeiten können, sofern Bereitschaftszeiten inkludiert sind. Bis Mitte 2025 wird diese Übergangsregel verlängert, ehe für die vier darauffolgenden Jahre auf durchschnittlich 52 Stunden reduziert wird. Den Beginn der Sitzung bildet eine "Fragestunde" mit Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP).

Das Mittwoch-Plenum war gegen 20 Uhr zu Ende gegangen. Abgesegnet wurde darin etwa der EU-Eigenmittelbeschluss, womit grünes Licht für den insgesamt 750 Mrd. Euro schweren Corona-Aufbaufonds der EU verbunden ist. Am Donnerstag ebnet der Nationalrat den Beschluss der EU-Staatsanwaltschaft, die für die Verfolgung von Straftaten, die zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU sind, zuständig sein wird.

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