Mehr Luft als Inhalt

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Keks-Packungen, die zur Hälfte mit Luft gefüllt sind, sorgen bei Konsumenten für Ärger.

Ob Kekse, Ketchup oder Kaffeetabs: Wer die übergroßen Packungen öffnet, fühlt sich gelegentlich übers Ohr gehauen: Laut einem Test des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) steckt in den Verpackungen mitunter bis zu 50 Prozent Luft.

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Der VKI hat nach zahlreichen Konsumentenbeschwerden 31 Lebensmittel samt Verpackung durch einen Computertomografen geschickt – von Hipp-Babykeksen über Spak Tomato Ketchup bis zu einer Packung Kelloggs Cornflakes. Das Ergebnis: Bei 21 Artikeln lag der Luftanteil bei zumindest 30 Prozent, sechs Verpackungen waren zu mehr als 50 Prozent mit Luft gefüllt. „Derart viel Luft lässt sich mit der Herstellungstechnik allein kaum begründen, erklärt aber den Ärger der Kunden“, prangern Konsumentenschützer an.

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Um Konsumenten vor Mogelpackungen zu schützen, gibt es in Deutschland bereits eine entsprechende Leitlinie. Diese besagt, dass maximal 30 Prozent Luft in einer Packung stecken dürfen. In Österreich gibt es so eine Richtlinie nicht – und sie ist auch nicht angedacht, sagt Michael Blass, Geschäftsführer des Fachverbandes der österreichischen Lebensmittelindustrie.

Packgas

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Er verteidigt die großen Verpackungen mit kleinem Inhalt mit „technologischen Bedingungen“. Vor allem bei Back- und Süßwaren, die leicht brechen, würde die Industrie mit sogenanntem Packgas die Verpackungen auffüllen.

Bis zum Frühjahr 2009 musste sich die Industrie bei der Verpackung ihrer Ware an verpflichtende Standardgrößen halten. Schokoladen durften etwa nur in bestimmten Gewichtsstufen verkauft werden. Mit der Freigabe der Gewichte und Volumina wurde die Grundpreisauszeichnung Pflicht: An den

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Regalen muss nun angeführt werden, wie viel das Produkt pro Kilogramm oder Liter kostet.Wie viele Konsumenten die Grundpreisauszeichnung auch tatsächlich studieren, steht freilich auf einem anderen Blatt.

"Gut fürs Immunsystem" oder "Stärkt die Abwehrkräfte" - Werbung für Lebensmittel verspricht viel. Selten decken sich diese Versprechen mit der Realität. Mit fragwürdigen Versprechen dieser Art ist nun Schluss: Seit 14. Dezember dürften Verbraucher nur noch mit gesundheitsbezogenen Angaben für ein Lebensmittel werben, wenn die Aussagen wissenschaftlich geprüft und von der EU zugelassen wurden. Erlaubt sind dann unter anderem Aussagen wie "Kalzium wird für die Erhaltung normaler Knochen benötigt" oder "Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei".

Welche Health-Claims nach wie vor verwendet werden dürfen, wurde auf der sogenannten Artikel-13-Liste im Mai 2012 veröffentlicht. Sie enthält derzeit 222 gesundheitsbezogene Angaben, die bei der wissenschaftlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) positiv bewertet wurden.Die Liste der erlaubten Aussagen soll laufend aktualisiert worden. So steht beispielsweise die Prüfung von rund 2.000 Angaben zu pflanzlichen Stoffen sowie zu rund 200 anderen Stoffen - wie verschiedenen Mikroorganismen - noch aus.

Zu Beginn des Verfahrens im Jahr 2008 lagen der EU rund 44.000 Anträge auf Zulassung vor allem von Angaben zu Vitaminen, Mineralstoffen und pflanzlichen Stoffen vor. Die meisten überschnitten sich allerdings, weshalb sie zu 4.600 Hauptangaben zusammengefasst wurden. Aus der zusammengefassten Liste lehnten die Experten letztlich einen Großteil ab.

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