Millionenprozess um verlustreiche Zinswette: Etappensieg für Stadt Linz
Am Wiener Handelsgericht kam es am Dienstag zu einem Knalleffekt. Im 500 Millionen Euro schweren Prozess zwischen der Stadt Linz und der Bawag um die verlustträchtige Zinswette „Swap 4175“ hat Richter Andreas Pablik ein Zwischenurteil gefällt – zugunsten der Stadt Linz.
„Das Geschäft war von Anfang an ungültig“, sagte Pablik. Der damalige Linzer Ex-Finanzdirektor Werner Penn hatte das Finanzgeschäft im Rahmen einer (allgemeinen) Vollmacht abgeschlossen. Pablik verweist in seiner Urteilsbegründung darauf, dass das Swap-Geschäft zwischen der Bawag und der Stadt Linz 2007 vom Gemeinderat genehmigt hätte werden müssen. Die Bank hätte sich nicht nur an den Finanzdirektor, sondern an den Gemeinderat und den Bürgermeister wenden müssen. Das hat sie nicht getan. Wegen dieser fehlenden Genehmigung hatte der Vertrag „nie Bestand“.
Hochriskante Wette
Zur Erinnerung: Die Finanzdirektion der Stadt Linz hatte die Kurs-Zinswette „Swap 4175“ bei der Bawag abgeschlossen, um einen unabhängig davon laufenden 195 Millionen schweren Frankenkredit angeblich abzusichern. Die Zinswette optimierte den Frankenkredit aber nicht. Indes lief der hochriskante Swap für die Stadt durch den Kursanstieg des Schweizer Frankens massiv aus dem Ruder. Die Stadt zahlte insgesamt rund 30 Millionen Franken und stieg 2011 schlussendlich eigenmächtig aus dem Vertrag aus. Sie fühlte sich über den Tisch gezogen.
Indes verrechnete die Bawag im Gegenzug den Linzern 417 Millionen Euro, die sich aus der Zinswette weiter angehäuft haben sollen.
Seit Beginn des Rechtsstreits vor acht Jahren haben die laufenden Zinsen den Streitwert auf mehr als eine halbe Milliarde Euro anschwellen lassen. Ob die Bawag aber am Ende doch noch Geld sieht, ist mit diesem Teilurteil etwas unwahrscheinlicher geworden.
„ Es ist eine richtungsweisende Entscheidung. Wir sind damit sehr zufrieden, weil unsere Position in den Hauptpunkten vollständig bestätigt wurde“, sagt Lukas Aigner, Anwalt der Stadt Linz, zum KURIER. Die Bawag teilt mit, dass man das Zwischenurteil zur Kenntnis nehme. Die Bank habe gegen das Urteil bereits Berufung angemeldet. Über die Höhe der möglichen wechselseitigen Ansprüche sei noch nichts entschieden.
Vertrauensschaden
Nun haben beide Seiten eine Woche Zeit, sich zu entschieden, ob das Verfahren unterbrochen und das Zwischenurteil über den Instanzenweg bis zum Obersten Gerichtshof durchgefochten wird. Oder das Verfahren wird fortgesetzt.
„Auch wenn es bei diesem Urteil bliebt, muss das Gericht noch klären, ob es einen etwaigen Vertrauensschaden geben könnte“, sagt Anwalt Aigner. So muss geklärt werden, ob die Bawag trotzdem darauf vertrauen durfte, dass das Geschäft mit der Stadt Linz gültig war.
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