Mieten: Lagezuschlag in Wien dürfte stark steigen

Mieten: Lagezuschlag in Wien dürfte stark steigen
Laut "Standard" um über 20 Prozent. Lagezuschlag oft Streitpunkt vor Gericht - Berechnung erfolgt anhand Grundstückspreisen.

Nach der Anhebung der Richtwertmieten um fast sechs Prozent dürfte in Wien auch der Lagezuschlag stark steigen. Der Standard berichtete am Freitag online, dass der Lagezuschlags-Rechner auf der Website der Stadt Wien für den 1. Bezirk kurzzeitig einen maximal möglichen Lagezuschlag von 14,79 Euro anzeigte. Das wäre ein Plus von 21 Prozent gegenüber den derzeitigen seit 2019 geltenden 12,21 Euro pro Quadratmeter. Der Zeitung zufolge sind die Werte realistisch.

Um wie viel die Lagezuschläge in Wien tatsächlich steigen, hängt von der Wohnadresse ab. Die neue Lagezuschlagskarte der Stadt Wien ist noch nicht online. Und die Anzeige der neuen Werte ab 1.4.2022 im Lagezuschlags-Rechner wurde dem Bericht zufolge wieder offline genommen. Derzeit zeigt die Abfrage nur die alten Werte, die seit 1.4.2019 gelten.

Starker Anstieg

In Gegenden rund um die Innenstadt, in denen bis dato die Lagezuschlags-Empfehlung auf 4,62 Euro je Quadratmeter lautete, habe der Rechner kurzzeitig 6,21 Euro angezeigt. Und in manchen Gegenden, wo bisher 3,63 Euro empfohlen wurden, waren es 4,89 Euro. Das wäre ein Anstieg um 34 bzw. 45 Prozent.

Die Lagezuschlagskarte der Stadt Wien war 2018 überarbeitet worden, sie weist seither die maximal möglichen Grundkostenanteile aus und soll nur noch als Richtschnur gelten. Der Lagezuschlag ist oft Streitpunkt vor der Schlichtungsstelle und den Gerichten. Wien hat nach dem Burgenland zwar die zweitniedrigsten Richtwertmieten, durch den Lagezuschlag sind die Mieten in der Bundeshauptstadt in der Praxis aber deutlicher höher.

Wie Lagezuschläge zustande kommen

Grund für die stark steigenden Lagezuschläge ist deren Berechnung. Der Lagezuschlag errechnet sich nämlich aus den Grundstückspreisen, die im vergangenen Jahrzehnt schon kräftig stiegen und deren Auftrieb sich in der Coronakrise nochmals beschleunigte. Durch die mit 1. April erfolgt Anhebung der Richtwerte werden auch diese Grundkostenanteile neuberechnet. In "durchschnittlichen Lagen" wie in Gründerzeitvierteln ist gemäß Mietrechtsgesetz kein Lagezuschlag erlaubt.

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