Nach ersten Warnstreiks treffen sich heute, Samstag, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter nun doch zu einer fünften Runde, um den Metaller-Kollektivvertrag (Metaller-KV) weiter zu verhandeln. Die vierte Runde wurde am Mittwoch abgebrochen, nachdem die Vorstellungen der beiden Seiten noch zu weit auseinander lagen.
Die Gewerkschaft fordert 4,5 Prozent mehr Lohn und Gehalt, die Metalltechnische Industrie bietet 2,75 Prozent sowie eine Erhöhung der Lehrlingsentgelte und der Schichtzulagen. Doch was steht auf dem Spiel, sollte es am Samstag zu keiner Einigung kommen und welche Mittel hat die Gewerkschaft, um eine solche zu erzwingen?
Welche Kampfmaßnahmen werden üblicherweise ergriffen?
Auch wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, werden in der Regel Betriebsversammlungen abgehalten sowie Warnstreiks, befristete und schließlich unbefristete Streiks organisiert. Die Betriebsversammlungen hat die Gewerkschaft bereits wieder aufgenommen, auch gab es in den vergangenen Tagen erste Warnstreiks.
Was ist eine Betriebsversammlung?
Auf Betriebsversammlungen versammeln sich Arbeitnehmer eines Betriebes, um sich über aktuelle Themen auszutauschen, Abstimmungen zu machen, Beschlüsse zu fassen, etc. Dabei handelt es sich noch nicht um einen Streik. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmern ermöglichen, an den Betriebsversammlungen teilzunehmen. Das Recht, solche Versammlungen abzuhalten, ist im Arbeitsverfassungsgesetz verankert.
Welche Möglichkeiten zu streiken gibt es?
Mehrere. Warnstreiks dienen dazu, dem Arbeitgeber die Mobilitätsfähigkeit der Arbeitnehmervertreter und Arbeitnehmer zu demonstrieren, sie dauern in der Regel nur ein paar Stunden. Befristete Streiks liegen einen Schritt höher in der Eskalationsskala und dauern mehrere Schichten oder Tage. Darauf folgen unbefristete Streiks, die während der Verhandlungen ausgesetzt werden oder so lange dauern können, bis sich beide Seiten geeinigt haben.
Wie sind Streiks rechtlich geregelt?
Gar nicht. Streiks sind in Österreich in keinem Gesetz festgeschrieben. Das Recht, Streiks abzuhalten, ist aber in der europäischen Menschenrechtskonvention enthalten. Deshalb kann die Arbeit jederzeit im Rahmen eines Streiks niedergelegt werden. Als rechtliche Grenze dient zum Beispiel das Strafrecht. Sachbeschädigung oder Sabotage an Betriebsanlagen sind freilich nicht gedeckt, Schadenersatzforderungen seitens des Arbeitgebers wären in solchen Fällen berechtigt und höchstwahrscheinlich die Folge.
Bekommen Arbeitnehmer ihre Löhne und Gehälter auch während der Dauer des Streiks weiterbezahlt?
Jein. Wenn ein Arbeitnehmer nicht arbeitet, muss der Arbeitgeber dafür nicht zahlen. Allerdings ist die fortlaufende Entgeltzahlung meist eine der Streikforderungen. Da die Streiks oft schwerwiegendere oder kostspieligere Gründe haben als die Entgeltfortzahlung, ist diese für den Arbeitgeber oft das geringere Problem. Meist stimmt er einer Entgeltfortzahlung für die Zeit des Streiks zu. Eine gesetzliche Regelung gibt es aber auch hier nicht. Der Streikfonds der Gewerkschaft entschädigt Streikende, die vom Arbeitgeber während des Streiks keinen Lohn oder kein Gehalt bekommen haben. Das gilt aber nur für Gewerkschaftsmitglieder.
Ist ein Streik gleichbedeutend mit Urlaub oder Ferien?
Nein. Ein Streik ist ein gezieltes und kollektives Entziehen der Arbeitskraft. So kann z. B. ein Mitarbeiter alleine nicht streiken. Die Streikenden befinden sich in der Regel im oder vor dem Betrieb. Es handelt sich um ein betriebliches Zusammenkommen, um eine Demonstration am Betriebsstandort o. Ä. Zu Hause sitzen und fernsehen ist während eines Streiks nicht möglich.
Kommentare