Für alle Betroffenen heißt das: In nicht einmal zwei Wochen sollen Kassen- und Buchhaltungssoftware sowie Preisetiketten und Speisekarten auf die herabgesetzten Steuersätze umgestellt werden. Befristet bis Jahresende. „Eines kann ich jetzt schon sagen: Das wird sich in der Zeitspanne von zwei Wochen sicher nicht ausgehen“, ist Alfred Harl, Branchensprecher der Unternehmensberater und IT-Dienstleister in der Wirtschaftskammer (WKO) überzeugt.
Er verweist auf den hohen Aufwand durch die Einführung der Registrierkassenpflicht, die monatelang gedauert hat. Mit einem einfachen Mausklick sei es nicht getan, besonders in der Gastronomie verfüge nicht jeder über modernste, web-basierte Systeme.
„Das ist durchaus problematisch, weil nicht nur einfach von 10 Prozent auf 5 Prozent gesenkt wird, sondern eigentlich ein zusätzlicher Steuersatz hinzu kommt“, ergänzt Markus Knasmüller, Geschäftsführer von BMD Business Software. In manchen Unternehmen, etwa im Handel, gebe es dann gleich vier parallele Steuersätze: 5 Prozent (Bücher), 10 Prozent, 13 Prozent und 20 Prozent.
Durch die Vorschriften zur rechtskonformen Rechnungslegung mittels QR-Code seien aber vier unterschiedliche Steuersätze gar nicht möglich, so Knasmüller. „Hier werden die Kassenprogramme eventuell umprogrammiert werden müssen“. Dass dies in der kurzen Zeitspanne gelingt, hält er für unwahrscheinlich. Allerdings habe das Finanzministerium den Kassenherstellern Flexibilität zugesichert, damit möglichst wenig geändert werden müsse.
Aufwendig ist auch die neue Preisauszeichnung, zumal durch die Weitergabe der Steuersenkung meist unrunde Preise entstehen, die die Konsumenten nicht gewohnt sind. „98 Prozent aller Preisschilder in Österreich sind noch nicht digital“, weiß Zoglauer. Er rätselt noch darüber, ob und wie die Unternehmen die Steuersenkung bei den Preisangaben berücksichtigen werden: Die Preise gleich belassen und Rabatte abziehen oder jedes Produkt mit herabgesetzter Mehrwertsteuer neu bepreisen.
Freie Preisbildung in Deutschland
In Deutschland sprechen Steuerexperten ob der nötigen Umstellungen von einem „bürokratischen Super-GAU“. Dort wurde die Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 16 bzw. 7 auf 5 Prozent ab 1. Juli bis Jahresende schon beschlossen. Nach einem ersten Aufschrei aus der Wirtschaft lenkte die Regierung jetzt ein und erlaubt den Unternehmen, ihre Preisschilder gleich zu belassen. Stattdessen könne den Kunden an der Kassa pauschal ein Rabatt abgezogen werden. Das Recht zur freien Preisbildung ist in Deutschland nicht aufgehoben. Es steht also jedem Unternehmen frei, die Mehrwertsteuersenkung an die Konsumenten weiterzugeben.
Dass die Steuersenkung wie die Registrierkassenpflicht vor allem ein Geschäft für IT-Firmen wird, glaubt Branchensprecher Harl nicht. In der jetzigen Liquiditätskrise könnten sich viele Klein- und Mittelbetriebe zusätzliche Ausgaben gar nicht leisten. Generell gebe es durch die Pandemie aber vermehrten Bedarf an Beratungsleistungen rund um die Themen IT-Sicherheit, Strategie, Risiko- und Liquiditätsmanagement. Die IT- und Beraterbranche komme daher in Summe recht gut durch die Krise.
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