Masseverwalter: Einstweilige Verfügung gegen Benko-Mutter bewilligt

René Benko – in Anzug und Krawatte – verzieht den Mund.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen jene zwei Privatstiftungen, bei denen die Mutter Ingeborg Erststifterin ist. Masseverwalter behauptet, Pleitier Benko sei weisungsbefugt gegenüber seiner Mutter.

Es ging Schlag auf Schlag: Nachdem der Masseverwalter im Konkursverfahren über das persönliche Vermögen von Signa-Gründer und Unternehmers René Benko Klage sowie eine einstweilige Verfügung gegen Benkos Mutter Ingeborg als Erststifterin zweier Privatstiftungen eingebracht hatte, liegt nun eine erste Entscheidung vor: Das Landesgericht Innsbruck habe die einstweilige Verfügung bewilligt, Benkos Mutter dürfe damit ihre Stifterrechte nicht mehr in dem Ausmaß ausüben, hieß es seitens der klagenden Anwälte.

Dies bedeute konkret, dass sie keine Änderungen an den Stiftungserklärungen bzw. den beiden Stiftungsstatuten mehr durchführen dürfe, erklärte Rechtsanwalt Daniel Tamerl von der Innsbrucker Kanzlei CHG, der auch Masseverwalter Andreas Grabenweger angehört und die die Zivilklage in seiner Vertretung eingebracht hatte, vor Journalisten am Mittwoch in Innsbruck. Dies sei Ingeborg Benko ab sofort untersagt, sofern sie dies in „Abstimmung mit Dritten“, also wie vermutet mit ihrem Sohn, durchführe. Die Entscheidung betreffe die Laura Privatstiftung mit Sitz in Innsbruck sowie die Ingbe-Stiftung im Liechtensteiner Vaduz.

"Für die Gläubiger ist dies eine gute Nachricht. Dennoch ist es noch ein sehr weiter – und mit Unsicherheiten behafteter - juristischer Weg für den Insolvenzverwalter Andreas Grabenweger, bis allenfalls Vermögen der Laura Privatstiftung als Haftungsfond für die Gläubiger des Herrn René Benko zu Verfügung steht", so Klaus Schaller vom KSV1870. 

Verfahren könnte Jahre dauern

Die Einstweilige Verfügung sei ab sofort in Kraft, die Mutter Benkos könne gegen die nunmehr eingeschränkte Befugnis auf Ausübung ihrer Rechte berufen. Die Einstweilige Verfügung betreffe aber nur jenen Teil der Klage, der sich auf die Unterlassung der Ausübung der Stifterrechte durch Benkos Mutter bezieht. Den zweiten Teil der Klage - nämlich dass die Stifterrechte dem Insolvenz- bzw. Masseverwalter zukommen sollen, hingegen nicht. Dies müsse im Hauptverfahren ausjudiziert werden und werde - bis es durch sämtliche Instanzen gegangen ist - „wahrscheinlich Jahre“ dauern. „Ich rechne damit erst in drei oder vier Jahren“, erklärte Masseverwalter Grabenweger.

Weisungsrecht auf Masseverwalter übergegangen?

Soweit die vorerst schlechte Nachricht für die Benko-Seite, aber es gibt offenbar auch eine gute: Auf den „Stiftungszweck“ der beiden Stiftungen habe diese rechtliche Auseinandersetzung vorerst keine Auswirkungen, der Masseverwalter habe weiter keinen direkten Zugriff. Solange jedenfalls nicht, bis die Zivilrechts-Causa rechtskräftig entschieden ist. Der Stiftungszweck lautet nach Angaben von Tamerl, Grabenweger und Kanzleigründer Dietmar Czernich: Versorgung der Angehörigen. Und obwohl René Benko - im Gegensatz zu seiner Mutter - weder als Begünstigter der einen noch der anderen Stiftung aufscheint, vermutet man, dass er dies quasi über den Umweg seiner Mutter doch ist.

„Unsere Behauptung lautet, dass Benko weisungsbefugt gegenüber seiner Mutter ist. Seine Mutter muss das aufgrund einer internen Vereinbarung machen. Da braucht es gar keine schriftliche Vereinbarung, das kann mündlich gemacht worden sein. Für uns ist aber das Weisungsrecht auf den Masseverwalter übergegangen“, erklärte Czernich. Letzterer Punkt werde aber erst nach Rechtskraft des Hauptverfahrens entschieden sein. Dies müsse ausgefochten werden, vorerst könne man in Bezug auf die Stiftungen von einem „Einfrieren“ reden. Dieses Einfrieren bedeute aber nicht, dass die Begünstigten - und laut den Anwälten mutmaßlich auch Benko selbst - inzwischen nicht weiter „bedacht werden“ können. Was nicht ganz unwesentlich ist, schließlich vermute man, dass allein in der Laura Privatstiftung, benannt nach Benkos Tochter, Vermögenswerte im dreistelligen Millionenbereich geparkt sind.

Luxemburg-Sparte von Signa an Schoeller-Gruppe

Die deutsche Industriellenfamilie Schoeller übernimmt die Luxemburg-Sparte der insolventen Signa Prime nach einem Darlehensausfall. Der Gesellschaft gehören indirekt einige der deutschen Galeria-Warenhäuser. Die Schoeller Group hat die Signa Prime Luxembourg durch Anteile übernommen, die als Sicherheit für einen Kredit verpfändet waren, der inzwischen ausgefallen ist, berichtete „Bloomberg“ mit Verweis auf Unterlagen des luxemburgischen Handelsregisters.

Der Schritt der Familie Schoeller könnte möglicherweise Gelder abschöpfen, die zur Rückzahlung anderer Investoren des insolventen Firmenkonglomerats von René Benko verwendet werden könnten, schreibt die Finanznachrichtenagentur. Die Maßnahme betreffe das Darlehen von 200 Millionen Euro, das Schoeller der Luxusimmobilien-Sparte von Signa im Sommer 2023 gewährt hatte und das durch Anteile an Tochtergesellschaften besichert war, denen einige der bekanntesten Signa-Immobilien gehörten.

Industriellenfamilie sichert sich Vermögen

Eine Gesellschaft der Industriellenfamilie soll in Deutschland nun eine gesonderte Genehmigung für die Transaktion beantragt haben. Aus den Offenlegungsmeldungen gehe hervor, dass Schoeller die luxemburgische Gesellschaft beansprucht, der indirekt mindestens fünf Warenhäuser in Berlin, München, Hamburg und Stuttgart gehören.

Es war zunächst nicht klar, ob Schoeller auch Forderungen im Zusammenhang mit anderen Vermögenswerten von Signa geltend gemacht hat, die der Gesellschaft als Sicherheit verpfändet worden waren, so „Bloomberg“. Ein Sprecher des Insolvenzverwalters der Signa Prime Selection lehnte einen Kommentar ab. Die Schoeller Group reagierte zunächst nicht auf die Bitte um Stellungnahme.

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