Linzer Swap: Neues Urteil zu Disziplinarverfahren

Altes Rathaus in Linz
Ex-Finanzdirektor Penn hat keine Dokumentationspflichten verletzt, allerdings hätte der Gemeinderat gefragt werden müssen.

Der ehemalige Linzer Finanzdirektor Werner Penn hat beim Abschluss des verlustreichen Swap 4175 zwar keine Dokumentationspflichten verletzt, er hätte aber die Zustimmung des Gemeinderates einholen müssen. Zu diesem Urteil kommt das Landesverwaltungsgericht (LVG) Oberösterreich, das sich bereits zum zweiten Mal mit dem Ergebnis des Disziplinarverfahrens gegen Penn befasst hat.

Die Disziplinarkommission hatte Penn 2014 schuldig gesprochen: Demnach habe er die Informationspflicht gegenüber dem Finanzreferenten sowie seine Dokumentationspflicht verletzt und er habe weder die aufsichtsbehördliche Genehmigung für den Abschluss der Zinswette noch die Zustimmung des Gemeinderats eingeholt.

Das LVG hob in seinem ersten Urteil die Schuldsprüche bezüglich Dokumentationspflicht und Nichteinholung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung auf. Es schloss sich aber der Ansicht an, dass Penn die Informationspflicht verletzt habe und er den Gemeinderat hätte befassen müssen.

Rechtsmittel weiterhin möglich

Gegen diese Entscheidung ergriffen sowohl die Stadt als auch Penn Rechtsmittel. Der Verwaltungsgerichtshof gab der Revision teilweise Folge, womit die Causa erneut vor dem LVG landete. Es kam nun allerdings zum selben Urteil wie beim ersten Mal. Endgültig ist es immer noch nicht, denn auch gegen diese Entscheidung sind noch Rechtsmittel beim Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof möglich.

Über die Strafe darf die Stadt erst nach rechtskräftigem Abschluss Auskunft geben. Es soll sich aber um 10.000 Euro, davon 5.000 Euro unbedingt, handeln. Aus dem Währungs- und Zinstauschgeschäft, dem sogenannten Swap 4175, entstanden durch den Höhenflug des Schweizer Franken hohe Verluste in dreistelliger Millionenhöhe. Die Stadt und die BAWAG streiten derzeit vor Gericht darum.

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