Das Problem: Sie haben zwar in Wien gebucht, allerdings bei einem Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland. „In Österreich gebucht und es ist trotzdem ein deutscher Anbieter, das war nicht zu erkennen“, ärgert sich Frau M.
Zu kleine Versicherung
Der dortige Gesetzgeber hatte bei der Versicherungsregelung für Pauschalreisen beide Augen zugedrückt und sich mit einem Assekuranz-Deckel in Höhe von 110 Millionen Euro zufrieden gegeben. Der Gesamtschaden ist allerdings um etliches höher. Die Konsequenz daraus: Von der Versicherung bekommen die Betroffenen nur einen Teil erstattet. Von den ohnehin viel zu geringen 110 Millionen Euro zieht die Versicherung auch noch 59,6 Millionen Euro ab, die sie für die Heimholung von etwa 140.000 gestrandeten Urlaubern aufwenden musste. Das macht schließlich eine Auszahlungsquote von gerade einmal 17,5 Prozent.
Etwas mehr könnte es werden, wenn die Betroffenen etwas aus der Insolvenzmasse von Thomas Cook ausbezahlt bekommen. „Im Dezember haben wir allerdings ein Schreiben von der Insolvenzverwalterin bekommen, dass das Jahre dauern kann“, erzählt Frau M. hörbar genervt. Der deutsche Staat hat zwar vage angekündigt, dass er, sprich der deutsche Steuerzahler, einspringen wird. Mit wie viel, ist allerdings längst nicht klar.
VSV-Obmann Peter Kolba wollte sich dieses Hin und Her nicht länger anschauen. In zwei Musterprozessen will der VSV jetzt klargestellt bekommen, dass der deutsche Staat haftet.
Pleiteversicherung checken
Und wie kann ein derartiges Chaos künftig verhindert werden? „Nachschauen, ob der Anbieter für den Insolvenzfall versichert ist“, rät Kolba. Auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums kann man zwar das „Gewerbeinformationssystem Austria“ (www.gisa.gv.at) durchstöbern, ob ein bestimmter Anbieter von Pauschalreisen auch versichert ist. Das ist aber mehr als mühsam. „Wer Versicherer und Abwickler sind, ist auch intransparent. Das gehört dringend reformiert“, fordert Kolba. Nachschauen, ob die Pleite-Versicherung reicht, sollte eigentlich zum Service von Reisebüros gehören, meint er.
Was ist vor und beim Buchen noch zu beachten?
Anzahlung
Laut Pauschalreiseverordnung darf mehr als elf Monate vor Reiseantritt gar keine Anzahlung verlangt werden. Anschließend kann die Anzahlung 20 Prozent ausmachen. Mehr darf der Reiseveranstalter oder -vermittler erst höchstens 20 Tage vor der Abreise entgegennehmen. Bei Anbietern, die mehr Geld früher wollen, ist höchste Vorsicht geboten. „Belege aufheben“, lautet der Tipp von Emanuela Prock, Konsumentenschützerin in der AK. Wer online bucht, sollte entsprechende Screenshots machen.
Versicherung
Ob Reisegepäck oder Heimtransport im Krankheitsfall – die Palette an möglichen Absicherungen ist bunt. „Aufpassen, dass man nicht drei Mal versichert ist“, rät VSV-Obmann Kolba. Ein Teil könnte schon dadurch abgedeckt sein, wenn man die Reise mit Kreditkarte zahlt. Das Absichern des Stornorisikos sei aber in jedem Fall sinnvoll.
Einzelbuchung
Ob nur Flug oder nur Hotel – bei Einzelbuchung ist man gegen das Insolvenzrisiko (etwa der Airline) nicht abgesichert.
Das Wiener Quartett, das es nicht nach Kreta schaffte, hatte jedenfalls die Nase voll. „Aus und vorbei, wir fahren nach Lignano“, stellten die beiden Paare fest.
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