Thomas Cook-Pleite: Wie Sie Ihr Geld zurückbekommen

Passagiere auf Mallorca beim Thomas-Cook-Schalter
10.000 bis 15.000 Urlauber sind von der Thomas Cook-Pleite betroffen. Was Sie tun müssen, wenn Sie festhängen oder verreisen wollten.

Zu den Folgen der Insolvenz des Reiseunternehmens Thomas Cook auf österreichische Reisende findet heute eine Koordinationssitzung von Außen- und Verkehrsministerium mit Reisebürounternehmen statt. Dabei werde die Betroffenheitslage in Österreich analysiert, hieß es aus dem Außenministerium in Wien zur APA.

Aussenministerium hat Hotline

Derzeit sei die Lage bzw. die Zahl der österreichischen Betroffenen unklar. Normalerweise werde bei Pauschalreisen auch eine Reiseversicherung abgeschlossen, diese sollte dann im Insolvenzfall für eine Rückholung sorgen.

Zur Vorsorge wurde trotzdem das Bürgerservice verstärkt. "Sollten Anrufe von Betroffenen kommen, kümmern wir uns um die Anliegen", hieß es aus dem Außenministerium. Das Bürgerservice kann telefonisch unter 0043 (0) 50 1150 44 11 erreicht werden.

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten für Betroffene:

Sind Urlauber, die bei Thomas Cook in Österreich eine Reise gebucht haben, von der Pleite betroffen?

Ja. Konsumentenschützer wie Peter Kolba vom Verbraucherschutzverein gehen davon aus, dass sich die Insolvenz der Mutter auch auf die Österreich-Niederlassung auswirken wird.

Kann man Thomas Cook erreichen?

Nein. Aber es gibt eine offizielle Stellungnahme. Die lautet: "Mit Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Verhandlungen zur geplanten Rekapitalisierung der Thomas Cook Group plc gescheitert sind. Daher hat die Thomas Cook Austria AG jeglichen Verkauf von Reisen gestoppt und kann die Durchführung von gebuchten Reisen nicht gewährleisten. Wir loten derzeit letzte Optionen aus. Sollten diese scheitern, sehen wir uns gezwungen einen Insolvenzantrag zu stellen.

Was tun, wenn man heute oder morgen abreisen wollte?

Die Insolvenz des britischen Tourismuskonzerns Thomas Cook wirft bei den betroffenen Reisenden viele Fragen auf. Die größte Unsicherheit besteht bei Reisenden, deren Urlaub unmittelbar bevorsteht. Denn laut Thomas Cook kann die Durchführung der Reise nicht mehr gewährleistet werden.

Hier empfiehlt der ÖAMTC, sich dennoch vorerst einmal am Abreiseort einzufinden und die Reise anzutreten, weil die Insolvenz allein nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dann gilt es weitere Anweisungen der Leistungserbringer (z.B. Airline) abzuwarten. 

Was tun, wenn man schon festhängt?

"Müssen Reisende wegen der Insolvenz vor Ort nochmals Leistungen erbringen, z.B. für die Unterkunft, so können auch diese Ansprüche nach einer Entscheidung des EuGH geltend gemacht werden", informiert die ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Der ÖAMTC empfiehlt, alle Zahlungen, die zusätzlich anfallen, gut zu dokumentieren – die Rechnungen sollten aufbewahrt werden.

Kommt man wieder nach Hause?

Ja. In der Reisebürosicherungsverordnung ist auch für diese Fälle vorgesorgt. Der Abwickler, das heißt im konkreten Fall die AWP P&C, ist angehalten, dafür Sorge zu tragen, dass die Reisenden rasch, sicher und kostenlos nach Hause kommen.

Wer ist der Abwickler und was machen die?

Das ist die Allianz Worldwide Partners (AWP P&C S.A.) in der Pottendorfer Straße 23–25, 1120 Wien, Tel.: +43 1 52503 0. Sie sammelt und registriert Erstattungsansprüche.

Was tun, wenn man in den nächsten Wochen abreisen wollte?

Reisende, die für die nächsten Wochen ihren Urlaub gebucht haben, sollten sich mit dem Reisebüro in Verbindung setzen. "Wenn die Reise erst in einigen Tagen bzw. Wochen startet, sollte man sich mit dem  Reisebüro in Verbindung setzen", rät die ÖAMTC-Juristin.

Auch unter www.neckermann-reisen.at finden Betroffene laufend aktuelle Informationen.

Achtung: 8-Wochen-Frist für Rückerstattung geleisteter Zahlungen

Es ist derzeit auch noch unklar, wann exakt der offizielle Insolvenzantrag gestellt wird. Dann beginnt jedenfalls die wichtige 8-Wochen-Frist zu laufen.

Binnen dieser Frist müssen Reisende, die bei Thomas Cook eine Pauschalreise oder eine verbundene Reiseleistung gebucht haben, ihre Ansprüche auf Rückerstattung aller geleisteten Kosten beantragen – am besten schriftlich", rät ÖAMTC-Expertin Pronebner. Darunter fallen Anzahlungen bis 20 Prozent, Restzahlungen und auch die notwendigen Kosten für die Rückbeförderung.

Konsumentenschützer Peter Kolba: "Wer bei Thomas Cook gebucht hat, braucht jetzt gute Nerven."

 

Individualreisende sind nicht geschützt

Individualreisende, die sich ihre Reise selbst zusammengestellt und kein "Paket" gebucht haben, sind vor einer Insolvenz nicht geschützt. Es sei denn, sie haben mit einer entsprechenden Versicherung vorgesorgt.

Was ist, wenn jemand nur den Flug bei der Thomas Cook-Fluglinie gebucht hat?

Sollte Condor keine Staatshilfe von der deutschen Regierung bekommen und auch krachen, fallen Reisende um ihr Geld um.

 

Der Reisekonzern Thomas Cook ist pleite

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