Kontoüberziehung: Banken müssen künftig informieren

Kommt: Jährliche Entgeltaufstellung inklusive Angabe von Soll- und Habenzinsen.
Wenn ein Kunde länger als drei Monate sein Konto überzieht, muss ihn die Bank informieren.

2018 wird es zu weiteren Verbesserungen für Bankkunden kommen. Wenn ein Kunde mehr als drei Monate lang sein Konto über den vereinbarten Rahmen hinaus überzieht, und diese Überziehung durchgehend das eineinhalbfache der durchschnittlichen Eingänge ausmacht, muss ihn die Bank darüber informieren und einen kostengünstigeren Ratenkredit sowie ein Beratungsgespräch anbieten.

Einheitlich

Des weiteren werden die Banken dazu verpflichtet, zu jedem Kontomodell vorvertragliche Entgeltinformationen anzubieten, und zwar in einem einheitlichen Format und unter Verwendung standardisierter Kontobegriffe.

Entgeltaufstellung wird verpflichtend

Mindestens einmal jährlich muss jeder Kontoinhaber zudem eine Entgeltaufstellung bekommen, die neben den Gesamtkosten auch eine Aufschlüsselung nach einzelnen Kontodiensten enthält und auch Extragebühren auflistet, die nicht im Kontopaket enthalten sind. Auch die Soll- und Habenzinsen müssen in der Aufstellungen angegeben werden.

Der Zeitpunkt für das Inkrafttreten dieser Bestimmungen steht noch nicht fest und hängt noch von einem EU-Rechtsakt ab.

Kommentare