Kontosperren: Die Crux mit den Sanktionen

Kontosperren: Die Crux mit den Sanktionen
Heimische Banken sind darauf bedacht, die Sanktionen gegen russische und weißrussische Personen genau umzusetzen. In Einzelfällen sorgt das für Irritationen bei betroffenen Kunden.

Zuerst wurde der Zugriff auf das Konto bei einer österreichischen Bank verwehrt, erst dann kam die Aufforderung durch eine Bankmitarbeiterin, ihr einen aktuell gültigen Aufenthaltstitel vorzulegen. Das ist einer weißrussischen Staatsbürgerin in der Vorwoche passiert, die seit mehr als zehn Jahren ihren Lebensmittelpunkt in Österreich hat, hier arbeitet und verheiratet ist.

Ihr Konto bei der österreichischen Bank weist keine Einlage über 100.000 Euro auf, Überweisungen von oder nach Weißrussland hat es schon lange keine mehr gegeben. Die Familie in Weißrussland steht gut auf eigenen Beinen, nicht einmal zum Geburtstag hat man eine Überweisung über das Bankkonto getätigt.

Ähnliche Fälle

Nachdem sie ihre Daueraufenthaltsbewilligung der Bank vorgelegt hatte, wurde das Konto rasch wieder freigegeben, schildert die Dame, die anonym bleiben möchte, dem KURIER. Unangenehm hätte die Situation aber dennoch werden können, etwa, wenn sie sich gerade nicht in Österreich befunden und somit den Nachweis ihres gültigen Aufenthaltstitels nicht so schnell hätte erbringen können.

Sie weiß auch von anderen Personen mit russischer und weißrussischer Staatsbürgerschaft, die ähnliche Erfahrungen machten. Ähnliches schildert ein Russe dem KURIER, der für sein Studium in Österreich ist. Nur ist sein Aufenthaltstitel aktuell in der Verlängerung, deswegen sein Konto weiter gesperrt.

Sanktionen

Die Gründe dafür sind natürlich in den Sanktionen gegen Russland und Weißrussland zu finden. Zum einen gibt es da die Sanktionen gegen russische  Personen, die auf der Sanktionenliste stehen, weil sie als Putin-nahe gelten. Deren Vermögen auf EU-Konten wurden im Zuge der Sanktionen eingefroren. Das trifft auf die eingangs erwähnte weißrussische Staatsbürgerin und den russischen Staatsbürger nicht zu.

Zum anderen gibt es noch weitere Sanktionen. So ist es heimischen Banken verboten, Einlagen von russischen oder weißrussischen juristischen oder natürlichen Personen anzunehmen, die 100.000 Euro überschreiten, wenn die Personen keinen gültigen Aufenthaltstitel in Österreich bzw. der EU oder der EWR haben. Und genau hier prüfen die heimischen Banken aktuell sehr streng, wie Bank Austria, Erste Bank und Raiffeisen-Landesbank NÖ-Wien dem KURIER bestätigen.

Grundsätzlich sei es so, dass Konten von Personen, die über keinen gültigen Aufenthaltstitel verfügen und deren Einlage  100.000 Euro überschreitet, gesperrt werden, heißt es vom Bankenverband. Die Banken würden die betreffenden Personen auffordern, den Nachweis über die Gültigkeit des Aufenthaltstitels zu erbringen.

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