Konsumentschützer ziehen gegen Amazon Prime wegen Werbung in Videos vor Gericht

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In Deutschland wird eine Klage gegen den Streaming-Anbieter eingebracht. Auch in Österreich werden rechtliche Schritte geprüft.

"Ab dem 5. Februar werden Titel bei Prime Video in begrenztem Umfang Werbung enthalten", mit diesen Worten informierte Amazon Anfang Jänner Prime-Mitglieder in Österreich und Deutschland darüber, dass es für sie mit dem werbefreien Streaming von Filmen und Serien bald vorbei sein wird. In den USA wurde dieser Schritt bereits zuvor gesetzt. 

Wer keine Werbung sehen wolle, könne sich aber für eine werbefreie Option für knapp 3 Euro anmelden, hieß es weiter. Die sind zusätzlich zu den rund 9 Euro im Monat oder knapp 90 Euro pro Jahr für das Prime-Abo zu bezahlen. 

Der deutsche Verbrauchzentrale Bundesverband (vzbv) hält das für rechtswidrig. Weil Amazon seine Kunden nur informierte, aber keine Zustimmung dafür einholte, wollen die Verbraucherschützer jetzt vor Gericht ziehen. 

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Auch VKI prüft

Auch in Österreich wird die Vorgangsweise bereits geprüft, wie es auf Anfrage des KURIER beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) heißt. Man werde nach Möglichkeit rechtliche Schritte einleiten, sagt VKI-Jurist Joachim Kogelmann. Weitere Details wollte er aus "taktischen Gründen" nicht nennen. 

Die deutschen Verbraucherschützer sehen in den Änderungen bei Prime-Abo jedenfalls eine "wesentliche Vertragsänderung". Die Kunden einfach vor vollendete Tatsachen zu stellen, sei eine "Missachtung von Verbraucherrecht". In der Umstellung sehen sie eine versteckte Preiserhöhung. Über den vereinbarten Vertragszeitraum hätten Kunden  weiterhin das Recht, auf die werbefreie Option, so der vzbv. 

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Amazon widerspricht

Bei Amazon sieht man das anders. Man habe Kunden Anfang des Jahres transparent und im Einklang mit rechtlichen Bestimmungen per E-Mail informiert, sagte ein Sprecher des Unternehmens. Dabei habe man auch den Preis der werbefreien Option angekündigt. Kunden könnten ihre Prime-Mitgliedschaft mit Werbung weiter nutzen, zu einer werbefreien Version wechseln oder kündigen. 

Der deutsche vzbv hatte mit ähnlichen Klagen bereits gegen Netflix und Spotify Erfolg. Ein Berliner Gericht erklärte die Preisanpassungsklauseln der Anbieter in den AGB für unwirksam. Netflix und Spotify verwiesen jedoch darauf, dass sie ihre Kunden um Zustimmung für die Preiserhöhung gefragt hätten. Geld gab es für die Konsumenten deshalb bisher keines zurück. 

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Auch der VKI war vor kurzem gegen einen Streaminganbieter vor Gericht erfolgreich. Am Donnerstag erklärte das Handelsgericht Wien Preisanpassungsklauseln beim Sport-Streamer DAZN für unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mit einer Berufung des Streaminganbieters ist zu rechnen.  

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