Mehr Rechte für Konsumenten: Was die neue Verbandsklage bringt

Mehr Rechte für Konsumenten: Was die neue Verbandsklage bringt
Mit der überfälligen Umsetzung einer EU-Richtlinie können auch in Österreich Massenschäden bald in einem gemeinsamen Verfahren effizienter und rascher abgewickelt werden

Gemeinsam statt einzeln zu seinem Recht kommen: So lautet die Devise der neuen Verbandsklage, die mit gehöriger Verspätung nun bald auch in Österreich realisiert wird und von Konsumentenschützer als „Meilenstein der Rechtssprechung“ gefeiert wird. 

Das vom Justizministerium eingebrachte Gesetz – die Begutachtungsfrist endete am 27. Mai – soll noch im Juli im Parlament beschlossen werden. Es handelt sich dabei um die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie, die eigentlich bis Ende 2022 erfolgen hätte müssen.

Der KURIER fasst die wichtigsten 8 Fragen zum neuen Gesetz zusammen:

1. Wie genau funktioniert eine Verbandsklage?

Ziel ist es, Massenschäden rasch und effizient gerichtlich abzuwickeln, was letztlich auch die Gerichte entlasten soll. Damit geschädigte Konsumenten zu ihrem Recht kommen, müssen sie den Schädiger nicht mehr selbst klagen, sondern können einem Verbandsverfahren beitreten (Opt-in) und von dessen Ausgang profitieren. Dadurch können sie ihren Aufwand und das Prozessrisiko deutlich minimieren. Beispiele für Verbandsklagen sind etwa die Entschädigungen im VW-Dieselskandal, Stromkostenrechnungen oder Servicepauschalen bei den Telekom-Anbietern.

2. Wer kann die Verbandsklage einbringen? 

Klagen einbringen können künftig alle gesetzlich anerkannten „Qualifizierten Einrichtungen“. Das sind jetzt schon Arbeiter-, Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer sowie der ÖGB, der Seniorenrat und er Verein für Konsumenteninformation (VKI). Weitere dürften hinzukommen. „Ich rechne damit, dass sich rasch neue Einrichtungen registrieren lassen. Einige Prozessfinanzierer scharen schon in den Startlöchern“, sagt Patrick Mittlböck, Anwalt bei Brandl Talos Rechtsanwälte. So haben etwa die privaten Verbraucherschutzvereine VSV und Cobin Claims bereits angekündigt, sich registrieren zu lassen. Da die Erfolgshonorare nicht gedeckelt sind, dürfte es auch einen gewissen Wettbewerb geben.

Mehr Rechte für Konsumenten: Was die neue Verbandsklage bringt

Anwalt Patrick Mittlböck Brandl Talos Rechtsanwälte

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