Klagsrechte für Investoren: Eingrenzen ja, kippen nein

Die Kritik am Investitionsschutz ist groß, bei TTIP gibt es noch Spielraum.

Die umstrittenen Klagsrechte für Investoren gegen Staaten (ISDS) können nicht einfach aus Handelsabkommen gestrichen werden – etwa dem EU-Vertrag mit Kanada (CETA). Damit würde nämlich nachträglich das Mandat geändert, auf das sich die 28 EU-Staaten geeinigt hatten, sagte Frank Hoffmeister, Vize-Kabinettschef des scheidenden Kommissars Karel de Gucht, am Donnerstag in Wien: "Ich glaube nicht, dass es zu Nachverhandlungen kommen wird." Er erteilt damit Forderungen des deutschen Wirtschaftsministers Sigmar Gabriel eine Absage. Auch in Österreich und Luxemburg ist die Kritik am Investitionsschutz groß. Hoffmeister spielt den Ball zurück: "Diese drei Regierungen haben das Verhandlungsmandat unterstützt." Eine Mehrheit, ISDS zu streichen, ist zudem unwahrscheinlich. Kürzlich bestanden 14 EU-Länder in einem Brief an Kommissionspräsidenten Jean Claude Juncker darauf, dass der Investitionsschutz bleibt.

Klagsrechte für Investoren: Eingrenzen ja, kippen nein
epa04394338 (FILE) A file picture dated 15 January 2014 shows then European Union Home Affairs Commissioner Cecilia Malmstroem gives a press conference on 'strengthening the EU's response to radicalisation and violent extremism', at the EU headquarters in Brussels, Belgium. European Commission President Jean-Claude Juncker on 10 September 2014 proposed Malmstrom as EU Commissioner for Trade. EPA/THIERRY MONASSE
Anders als bei CETA könnte es im US-Abkommen (TTIP), das derzeit verhandelt wird, noch Spielraum geben. Dort liegt die Streitbeilegung auf Eis, bis 150.000 Rückmeldungen aus der Konsultation ausgewertet sind. Die neue Handelskommissarin Cecilia Malmström (Bild) könnte dem Rat (den Mitgliedsstaaten) dann neue Vorschläge vorlegen.

Kritiker fürchten, dass Konzerne Staaten vor internationale Schiedsgerichte zerren und auf entgangene Gewinne klagen. Das sei nur bei Enteignungen oder offener Diskriminierung zulässig, kontert der EU-Beamte. So könne ein Investor nicht gegen Umweltauflagen klagen – es sei denn, sie betreffen nur Kanadier. In CETA sei das klarer denn je definiert.

Eigentor für EU-Firmen

Über Verbesserungen könne man diskutieren, von der Bestellung der Richter bis zur Transparenz der Verhandlungen. Ein Verzicht auf die Schiedsgerichte könnte sich für Europas Firmen aber rächen, warnt Hoffmeister. Sie könnten TTIP-Vereinbarungen vor US-Gerichten womöglich gar nicht einklagen. Dort zählt nationales Recht mehr als völkerrechtliche Verträge.

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