Kika/Leiner-Pleite: Sonderverwalter soll Licht ins Dunkel bringen

Die 130 Millionen Euro schwere Insolvenz der Möbelhandelskette Kika/Leiner sorgt nach wie vor für Aufregung. Zuletzt hat SPÖ-Chef Andreas Babler in der ORF-Pressestunde gefordert, dass die Justiz die Schieflage von Kika/Leiner untersuchen sollte. „Dass es stinkt, ist offensichtlich, es wäre wichtig, dass sich die Staatsanwaltschaft die Sache anschaue“, sagte Babler. Die Anklagebehörde solle untersuchen, ob Bestechlichkeit oder Bestechung vorliege.
Es wäre auch wichtig, dass sich die Staatsanwaltschaft die „Filetierung“ des Unternehmens anschaue, verwies Babler auf den getrennten Verkauf von Immobilien und operativem Geschäft. Dazu muss man aber wissen, dass die Abtrennung der Kika/Leiner-Immobilien vom Geschäftsbetrieb nicht in der Eigentümer-Ära von René Benkos Signa erfolgte, sondern schon viele Jahre davor.
Der Ruf nach dem Staatsanwalt ist bisher nicht verhallt. Doch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die für Delikte mit einem Schaden höher als fünf Millionen Euro zuständig ist, hat noch keine Arbeit aufgenommen.
Antragspflicht zeitweise ausgesetzt
„Bei der WKStA ist diesbezüglich kein Ermittlungsverfahren anhängig und, soweit ersichtlich, bisher auch keine Anzeige dazu eingelangt“, erklärt Oberstaatsanwalt René Ruprecht dem KURIER.
Kernfrage ist, ob die Insolvenz zeitgerecht angemeldet wurde. „Wenn ich weiß, dass das Unternehmen zahlungsunfähig und überschuldet ist, dann habe ich 60 Tage Zeit, Insolvenz anzumelden“, sagt Gerhard Weinhofer von Creditreform. „Diese Frist war während der Corona-Zeit aufgehoben, bei Überschuldung gab es keine Insolvenzantragspflicht.“
Dass Kika/Leiner mehr als in Schieflage war, geht aus dem Kaufvertrag für die drei operativen Gesellschaften Leiner & Kika Möbelhandels GmbH, Leiki Gastro Alpha GmbH und Leiki Gastro Beta GmbH hervor.
„Dem Käufer ist bekannt und hat dieser eigenständig und eigenverantwortlich geprüft, dass die operativen Gesellschaften erheblichen Finanzierungs- und Restrukturierungsbedarf haben“, heißt es in dem jüngsten Kaufvertrag. „Und im Rahmen der aktuellen Prüfungen der Jahresabschlüsse sowie der noch nicht fertiggestellten Businessplanung“ seien „die Erstellung von Fortbestehungsprognosen von derzeit noch nicht abschließend feststehenden Restrukturierungsmaßnahmen und insbesondere der Zufuhr von Eigenkapital abhängig.“ Auch habe der Käufer, die WIH Beteiligungs & Immobilien GmbH von Hermann Wieser, die Aktiva und Passiva sowie deren Bewertung eigenständig geprüft.
Sonderverwalter soll Lage beurteilen
„Deswegen hat der neue Eigentümer gleich in Richtung Insolvenz gedacht. René Benko hat, bevor er selbst den Insolvenzantrag gestellt hat, das Unternehmen verkauft“, sagt Weinhofer. „Das ist kein Thema.“ Er plädiert dafür, dass man das Insolvenzgericht, den Insolvenzverwalter und den Gläubigerausschuss in Ruhe arbeiten lässt. Geht es nach dem Experten, so soll ein Sonderverwalter die Vorgänge vor dem Verkauf prüfen. Bei einem etwaigen Verschulden der früheren Geschäftsführer könnte der Sonderverwalter etwaige Schadenersatzansprüche gegen die ehemaligen Organe gerichtlich durchsetzen lassen.
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