In Anlehnung an das vor mehr als zehn Jahren ausgelaufene Gütesiegelgesetz gilt die Regelung, dass bei einer Österreich-Auszeichnung zumindest 50 Prozent der Wertschöpfung in Österreich stattfinden muss.
Kritik am AMA-Siegel
Apropos „Made in Austria“. Das aktuell einzige staatliche Gütesiegel in Österreich ist jenes der Agrarmarkt Austria (AMA) Marketing. Dabei handelt es sich um eine mit Pflichtbeiträgen (etwa von Bauern und Händlern) finanzierte Tochter der AMA, die wiederum dem Agrarministerium untersteht. Die AK kritisiert, dass das AMA-Gütesiegel lediglich eine Herkunftskennzeichnung sei, bei der die Tierwohlstandards meist nicht über die gesetzlich festgeschriebenen Mindeststandards hinausgehen.
Geht es nach der AK, sollten diese Herkunftsangaben um Angaben zur Tierhaltung erweitert werden. Und zwar so, dass es für Konsumenten keine Wissenschaft ist, herauszufinden, welche Standards genau hinter dem Label stecken. Genau das sei das Problem der AMA – viele unterschiedliche Programme in unterschiedlichen Bereichen, die für den Konsumenten nicht leicht zu durchblicken seien. Das Problem ist bekannt. Aus der Branche ist zu hören, dass hinter den Kulissen bereits über ein AMA-Premiumsiegel diskutiert wird, das höhere Tierwohlkriterien abdecken soll.
Dass damit die Ställe im großen Stil zu Wohlfühloasen für die Tiere umfunktioniert werden, darf bezweifelt werden. Experten sprechen von einer Nische, die maximal fünf bis zehn Prozent des Marktes ausmacht. Denn auch wenn Konsumenten in Umfragen behaupten, dass ihnen Tierwohl am Herzen liegt, zeigen Auswertungen der Kassenbons, dass letztlich oft Billigfleisch in den Einkaufswägen landet.
Detail am Rande: Die AMA Marketing darf nur in Österreich und außerhalb der EU mit „Made in Austria“ werben, nicht aber im EU-Binnenmarkt. Hintergrund ist eine EU-Regelung, die besagt, dass andere Mitgliedsstaaten nicht diskriminiert werden dürfen.
Was ist regional?
Mit glücklichen Kühen, idyllischen Almlandschaften und höchster Qualität wird im Inland gerne auch unter dem Regionalitätsmascherl geworben. Was genau „regional“ ist, ist allerdings nicht geregelt – weder gesetzlich noch im so genannten Lebensmittelbuch. Laut Ifes-Studie gehen die Vorstellungen der Konsumenten weit auseinander.
Je 38 Prozent erwarten, dass regionale Produkte „aus meinem Bundesland“ oder „aus Österreich“ kommen. 29 Prozent erwarten eine Entfernung von maximal 50 Kilometern und 28 Prozent einen Radius von maximal 100 Kilometern.
Aus Sicht von Lehner wäre ein neues Gütesiegelgesetz „die schärfste Waffe gegen Scheingütesiegel“. Derzeit sei ein solches nicht in Sicht. Und Klagen wegen irreführender Werbung für Waren „Made in Austria“ gibt es so gut wie keine. Auch weil der Kläger beweisen muss, dass die Kennzeichnung irreführend ist und nicht der Beklagte, dass sie rechtens ist.
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