Keine Kündigungen, Zulagen sakrosankt: Kassenreform als Sparbremse

Keine Kündigungen, Zulagen sakrosankt: Kassenreform als Sparbremse
Laut Uni-Gutachten dürfte das Einsparungspotenzial noch geringer als erwartet sein. Selbst Versetzungen sind schwierig umzusetzen.

An die von der türkis-blauen Regierung angekündigten Milliarde an Einsparungen durch die Reform hat ohnehin niemand geglaubt, der sich im Sozialversicherungswesen auskennt. Das Einsparpotenziel dürfte allerdings noch geringer sein, als selbst Skeptiker schätzten.

Insgesamt 11.000 Mitarbeiter beschäftigen die Gebietskrankenkassen (GKK), die zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zusammengelegt werden. Der Hauptverband, der sich über alle Sozialversicherungsträger spannte, wird zum Dachverband abgespeckt. Trotzdem bringt die Fusion bei den Personalkosten so gut wie keine Einsparungen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Fachbereiches Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Universität Salzburg unter der Leitung von Univ.Prof. Walter Pfeil. Auftraggeber ist die Arbeiterkammer Niederösterreich.

Die Hauptaussagen der Studie:

Es darf keine Kündigungen und unfreiwilligen Pensionierungen geben.

Zulagen dürfen nicht angetastet werden.

Versetzungen in andere Dienststellen sind schwierig.

Mitarbeiter sind in Österreich durch Gesetze bei Zusammenlegungen und Fusionen von Unternehmen vor Kündigungen geschützt. In der Sozialversicherung sichern etliche Dienstordnungen (DO) und Betriebsvereinbarungen die Beschäftigten zusätzlich ab. Zusätzlich schrieb die Regierung im neuen Sozialversicherungsorganisationsgesetz (SVOG) den Kündigungsschutz ausdrücklich fest – unbefristet. Selbst eine Einschränkung des Betriebes, weil Regional- und Landesstellen verkleinert oder geschlossen werden, darf laut Gutachten „keinen Grund für eine Kündigung darstellen“.

„Die Regierung hat eine zusätzliche Hürde eingebaut. Damit hat man den Spielraum, den man sonst bei Organisationsänderungen hätte, selbst eingeschränkt“, erklärt Pfeil. Weil die Sozialversicherungsträger „nicht nur Mitarbeiter beschäftigen, die Fremdparteien nahestehen, sondern auch die eigene Klientel betroffen ist“. Dienstordnungen und Betriebsvereinbarungen gelten nach der Reform weiter. Wer einmal eine Zulage hat, kann diese nicht verlieren. Mitarbeiter können auf andere Positionen versetzt werden, die Entlohnung darf sich aber nicht verschlechtern.

Eine Streichung oder Kürzung von bereits zuerkannten Leitungs-, Bereichsleitungs- und Funktionszulagen „ist auch dann nicht zulässig, wenn der/die betroffene Bedienstete aufgrund der Organisationsänderung auf einem anderen Dienstposten verwendet wird, bei dem an sich keine entsprechende Zulage zustehen würde“, heißt es im Gutachten.

Keine Kündigungen, Zulagen sakrosankt: Kassenreform als Sparbremse

Univ.-Prof. Walter Pfeil: „Ein Marketing- und PR-Gag“

Einreihungsschutz

Für leitende Angestellte und Ärzte, deren Funktionen bisher auf jeweils fünf Jahre befristet waren, gilt der sogenannte Einreihungsschutz. Auch nach Ablauf der Funktionsbefristung bleiben die Entgeltbedingungen gleich. Unabhängig davon, ob die Betroffenen ihre Funktion verlieren, weil durch die Zusammenlegungen weniger leitendes Personal benötigt wird oder weil Direktoren politisch nicht mehr gewollt sind – die Gage läuft unverändert weiter. Solange die Leute in der Sozialversicherung beschäftigt sind. Das gilt auch für Mitglieder des Hauptverbandes.

Versetzungen an andere Dienstorte müssen „zumutbar“ sein. Das ist der Fall, wenn die einfache Wegstrecke zum neuen Arbeitsplatz nicht länger als 30 Minuten mit Öffis dauert (laut Dienstordnung A). Ist der neue Dienstort weiter entfernt, muss die „verkürzte Freizeit“ durch Geld oder zusätzliche Freizeitansprüche abgegolten werden. Falls sie überhaupt zumutbar ist.

Resümee von Pfeil: „Die Unterschiede zwischen den Kassen waren nicht wirklich gut begründbar. Aber das jetzt ist ein Marketing- und PR-Paket. Die Einsparungen werden kurzfristig sicher nicht erzielbar sein. Im Gegenteil: Arbeitsrechtlich gibt es sogar mehr Beschränkungen.“ Im Vordergrund der Reform seien daher „vermutlich nicht Einsparungen gestanden, sondern Umfärbungen und neue Zusammensetzung der Gremien“, mutmaßt Pfeil.

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