Wiedereinstieg nach Krankenstand

Wiedereinstieg nach Krankenstand
Vor drei Jahren wurde die Wiedereingliederungsteilzeit ermöglicht. Der Andrang ist größer als gedacht. Nun sollen kleine Lücken im Gesetz geschlossen werden.

„Es trifft nur eine kleine Anzahl von Menschen, die dafür infrage kommen. Aber es macht Sinn, wenn sie stufenweise zurückkommen.“ Das sagt die Leiterin des Gesundheitszentrums der Erste Bank, Eva Höltl, über die Möglichkeit, nach einem Krankenstand von mehr als sechs Wochen zunächst in Teilzeit in das Unternehmen zurückzukommen. Der Finanzkonzern war Vorbild für das Gesetz der sogenannten Wiedereingliederungsteilzeit. Dieses trat vor drei Jahren in Kraft und wurde nun einer Evaluierung unterzogen.

Über 7.000 Anträge

„Es wurden 7.331 Anträge in den ersten zwei Jahren gestellt. Das waren deutlich mehr als die von der damaligen Regierung prophezeiten 200 im Jahr“, sagte Arbeitsministerin Christine Aschbacher bei der Präsentation des Berichts. Das Ziel, die Menschen im Erwerbsleben zu halten, sei mit 92 Prozent der genehmigten Anträge (6.965) klar erfüllt. Nun gelte es, kleinere Lücken zu schließen.

In erster Linie sind laut Höltl Menschen mit Krebserkrankungen, Beeinträchtigungen im Bewegungsapparat und psychischen Erkrankungen Nutznießer der geschaffenen Möglichkeit. Früher seien sie so lange im Krankenstand gewesen, bis sie wieder 100 Prozent arbeiten konnten. Nun kämen sie manchmal schon ein bis zwei Monate nach ihrer Gesundung zurück. Bei 40 Prozent mache die stufenweise Rückkehr Sinn.

Praxistest

Die Erste Bank hat bereits 2013 ein solches Modell im Unternehmen für alle 8.000 Mitarbeiter eingeführt und damit gute Erfahrungen gemacht. „Das hat mit Anstand und Würde zu tun sowie mit gesellschaftlicher Verantwortung. Aber auch das Unternehmen profitiert“, sagt Erste Bank-Chef Peter Bosek. „Ein Unternehmen kann auch etwas ohne Förderung durch die öffentliche Hand tun.“ Seit 2017 ist diese Freiwilligkeit aber nicht mehr notwendig.

Wie die Evaluierung zeigt, entfallen 54 Prozent der genehmigten Anträge auf Frauen. Das durchschnittliche Alter der Betroffenen liegt zwischen 45 und 55 Jahren. Die Arbeitszeitreduktion liegt bei durchschnittlich rund 40 Prozent. Der Betrieb bezahlt während der Teilzeit nur die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, zur teilweisen Abdeckung des Verlustes zum ursprünglichen Gehalt gibt es ein Wiedereingliederungsgeld von der Krankenkasse. Im Durchschnitt erhält ein Betroffener rund 31 Euro am Tag.

Wiedereinstieg nach Krankenstand

„Es geht um die Sicherung von Arbeitsplätzen. Die Menschen wollen nach einem langen Krankenstand zurück, aber nicht zu 100 Prozent.“

von Christine Aschbacher

Arbeitsministerin

Die Möglichkeit wird vor allem in größeren Unternehmen ab 250 Mitarbeitern in Anspruch genommen (bei der Erste Bank sind es rund 50 bis 60 Fälle im Jahr). Hier will die Ministerin ansetzen. „Wir möchten die Bekanntheit, vor allem bei Klein- und Mittelunternehmen, steigern“, sagt Aschbacher. Dazu soll es Informationskampagnen, auch unter der Ärzteschaft, geben.

Höltls Wunsch für Anpassungen bei der Wiedereingliederungsteilzeit von Personen mit schubhaften Erkrankungen, etwa Multiple Sklerose, möchte die Ministerin nachkommen. Sie kann sich längere Durchrechnungszeiträume bei den Krankenständen (also nicht zwingend sechs Wochen am Stück) vorstellen.

Bei der Erste Bank jedenfalls hat sich das Modell gerechnet: die Zahl der Langzeit-Krankenstände hat sich Höltl zufolge halbiert. Die Kollegenschaft würde jedenfalls Mitarbeiter bevorzugen, die zur Hälfte anwesend seien als wegen Krankenstand gar nicht.

So funktioniert der Weg zurück

Im Juli 2017 ist das Gesetz zur sogenannten Wiedereingliederungsteilzeit in Kraft getreten. Ziel ist es, dass Arbeitnehmer nach längerem Krankenstand schrittweise, also in Teilzeit, wieder in den Arbeitsprozess zurückkehren können.

Die Normalarbeitszeit darf für die Dauer von mindestens einem und maximal sechs Monaten um höchstens 50  und mindestens 25 Prozent reduziert werden. 

Voraussetzungen sind u.a. ein mindestens sechswöchiger Krankenstand, eine dreimonatige Betriebszugehörigkeit  und die prinzipielle Arbeitsfähigkeit.

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