Toxische Firmenkultur: Ab diesem Zeitpunkt wird sie ein Fall fürs Arbeitsgericht

Toxische Firmenkultur: Ab diesem Zeitpunkt wird sie ein Fall fürs Arbeitsgericht
Ist die Firmenkultur oder der Führungsstil toxisch, kann das belastend sein. Ab wann man arbeitsrechtliche Schritte einleiten kann.

Der Job klang vielversprechend, die Firma auch. Nach ausgiebiger Suche wurde Peter T. bei einem österreichischen Familienunternehmen fündig und trat vor wenigen Monaten seine Stelle als Verkaufsleiter mit aussichtsreichen Weiterentwicklungsmöglichkeiten an. Doch dann kam alles anders.

Es herrschte „absolutes Chaos“. Die Firma hatte wichtige Transformationsprozesse verschlafen und die Belegschaft dazu verdonnert, diese auszubaden. Man wurde „zugemüllt“ mit Aufgaben, die kaum bewältigbar waren. Und gekündigt, wenn der erwünschte Erfolg nicht sofort eintrat, berichtet Peter T. Obendrauf gab es verbale Erniedrigungen vom Chef, der gleichzeitig Eigentümer war. Wertschätzung suchten die übrig gebliebenen Angestellten vergebens.

Auch Peter T. traf irgendwann die Missgunst, musste Aufgaben übernehmen, die weit außerhalb seines Bereichs lagen. Als sein eigentliches Ressort deshalb zu kurz kam, folgte die Kündigung.

Fall fürs Arbeitsgericht?

Die Kündigung anfechten, will Peter T. nicht. Hätte er vor dem Arbeitsgericht Erfolg, wäre das die Wiedereinstellung und das ist keine Option. Stattdessen möchte er sich optimistisch auf die Jobsuche konzentrieren. Trotzdem beschäftigt ihn, ob er arbeitsrechtliche Schritte hätte einleiten sollen. Und was es bezwecken würde, auf dieses toxische Arbeitsumfeld hinzuweisen.

Hier hat Rechtsanwältin Kristina Silberbauer klare Antworten. Sie berät und vertritt ausschließlich im Arbeitsrecht und stellt zunächst eines klar: toxisch ist kein juristischer Fachbegriff. Aber es gibt durchaus Momente, in denen eine schlechte Stimmung am Arbeitsplatz arbeitsrechtlich relevant wird.

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