Notwendig und schwierig: Was beim Fit & Proper-Test abgefragt wird
Wie die relevanten Kriterien geprüft werden, wann eine mündliche Prüfung erforderlich ist – und wie man sich am besten darauf vorbereitet, erklärt Klaus Grubelnik von der Finanzmarktaufsicht im Gespräch.
KURIER: Herr Grubelnik, wofür steht „Fit & Proper“ genau?
Klaus Grubelnik: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bei Führungsfunktionen wie Geschäftsleitern, Aufsichtsräten, aber auch bei Schlüsselfunktionen innerhalb der Bank, bestimmte Qualifikationen nachgewiesen werden müssen. Man spricht von „Fit & Proper“-Eigenschaften, die je nach Funktion unterschiedlich ausfallen. Vereinfacht ausgedrückt kann man aber sagen: Die persönliche Zuverlässigkeit muss ebenso nachgewiesen werden , wie die fachliche Eignung und eine gewisse Berufserfahrung. Die konkreten Anforderungen unterscheiden sich sehr stark, ob es sich hier um einen Geschäftsleiter einer Bank handelt, oder um einen Aufsichtsrat-Vorsitzenden.
Wie läuft ein „Fit & Proper“-Verfahren ab?
Die persönliche Zuverlässigkeit wird klassischerweise nachgewiesen mit einem Strafregisterauszug. Als Zweites muss man nachweisen, dass man entsprechend fachliche Eignung hat: Der klassische Lebenslauf also mit Angaben über die Ausbildung, studierte Fächer, an welchen Universitäten, und welche beruflichen Stationen man bisher innehatte. Die Aufsicht überprüft dann, ob die „Fit & Proper“-Eigenschaften bereits aufgrund dieser schriftlichen Unterlagen nachgewiesen werden konnten, oder ob es hier noch weiterer Nachweise bedarf. Das heißt: Nicht jeder, der eine neue Funktion bekleidet, muss sich automatisch einer mündlichen Prüfung unterziehen. Sondern nur dann, wenn die Aufsicht zu dem Schluss kommt, dass die Nachweise noch nicht ausreichend sind.
Wann wäre das zum Beispiel der Fall?
Also, erfüllt sind die Anforderungen beispielsweise, wenn jemand in einer Bank in der zweiten Ebene unterhalb des Vorstandes bereits fünf Jahre im selben Bereich gearbeitet hat und dort das Vorstandsmitglied unterstützt und betreut hat und dort auch stellvertretend tätig war. Wenn jemand aber aus einer ganz anderen Branche kommt, muss man erst prüfen, ob er für diese Funktion das entsprechende fachliche Know-how mitbringt. Wenn ein Versicherungsmanager beispielsweise in eine Bank wechselt, kommt es natürlich darauf an, in welcher Funktion er dort war. War er in der Versicherung Risikomanager? Wird er in der Bank Risikomanager? Risikomanagement kann in Banken und Versicherungen sehr unterschiedlich sein. Für die Aufsicht ist wichtig, dass Kandidaten ihre Rechte und Pflichten im Vorstand kennen.
Was wird in der mündlichen Prüfung abgefragt?
Es geht um Fragen wie etwa: Was sind die Pflichten eines Geschäftsleiters laut Bundesgesetzbuch ? Welche Berichte muss man einfordern? Welche Berichte muss man an den Aufsichtsrat weiterleiten? Was schreibt das Gesetz vor? Zum Beispiel sind Kredite ab einer gewissen Größenordnung dem Kreditausschuss des Aufsichtsrates vorzulegen. Da gibt es eine ganze Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen. Und die werden dann eben maßgeschneidert auf die Person nachgefragt bzw. überprüft.
Es gibt den Kritikpunkt, dass die „Fit & Proper“- Prüfung zu anspruchsvoll wäre. Was sagen Sie dazu?
Das Finanzgeschäft an sich ist sehr anspruchsvoll und schwierig. Finanzmarktregulierung ist sehr komplex. Wer hier eine Schlüsselfunktion einnehmen will, muss diese Herausforderung schlicht und einfach erfüllen.
Es geht so weit, dass gewisse Unternehmen und Wirtschaftsprüfungskanzleien sogar Vorbereitungskurse und Seminare für Geld anbieten. Ist das notwendig?
Es steht jedem frei, sich Ratschlag von Dritten zu holen. Grundsätzlich ist es aber nicht erforderlich. Man kann sich das schon selbst aneignen. Ich glaube eher, dass die Kandidaten selbst eine gewisse Sorge haben, den Qualifikationen nicht ganz zu entsprechen oder irgendetwas übersehen zu haben – und sie es als peinlich empfinden, wenn sie den „Fit & Proper“- Test wiederholen müssen.
Apropos Wiederholung: Wie oft kann man zur Prüfung antreten?
Grundsätzlich ist es möglich und kommt auch in Einzelfällen vor, dass jemand ein zweites Mal antreten muss. Ich kann aber keine genauen Zahlen sagen. Es ist jedenfalls schon vorgekommen, dass Kandidaten ein zweites Mal antreten mussten. Manche sind dann nicht mehr gekommen, manche haben es im zweiten Anlauf geschafft.
Wer sitzt in der Jury, wer beurteilt die Leistung?
Die Fachexperten für diesen Bereich aus der Finanzmarktaufsicht. Die FMA hat rund 400 Mitarbeiter, da gibt es für jeden Bereich Experten. Die zieht man dann bei – um zu checken, ob die Kandidaten die regulatorischen Voraussetzungen ihres künftigen Jobs auch ausreichend kennen.
Werden durch dieses Auswahlverfahren die richtigen Leute ausgewählt, oder verliert man dadurch vielleicht Talente?
Wir entscheiden nicht darüber, ob jemand ein guter Manager ist. Wir prüfen nur, ob er die Voraussetzungen dafür hat, seinen Job zu machen. Ob er dann erfolgreich ist, entscheidet der Markt und wie er sich im Unternehmen in der Strategie durchsetzen kann.
Einer der Themenschwerpunkte der Prüfung ist „Geldwäsche“. Welche Fragen werden dazu gestellt?
Eines der größten operationellen Risiken im Bankgeschäft ist es, dass die Bank oder das Finanzinstitut für Geldwäsche missbraucht wird. Da gibt es sehr strenge Regeln, die einzuhalten sind. Das beginnt damit, dass sich jeder Kunde einer Bank persönlich identifizieren und angeben muss, ob er politisch exponiert ist, also im Umfeld eines Politikers arbeitet, weil das ein besonderes Risiko ist. Dann muss man laufend überwachen, ob die Angaben, die der Kunde gemacht hat, auch mit der tatsächlichen Kontogebarung übereinstimmen. Also wohin die Transaktion gehen, welche Art von Geschäften gemacht wird. Es gibt Listen von Destinationen, wo man genau hinschauen muss als Banker.
Gibt es international etwas Vergleichbares zum „Fit & Proper“-Test der FMA?
In allen Staaten, die den Euro haben, gibt es eine gemeinsame Bankenaufsicht und auch eine gemeinsame Regulierung. Die grenzüberschreitend bedeutenden Banken oder Banken, die für einen Mitgliedsstaat so groß und relevant sind, dass sie ein Finanzmarktstabilitätsrisiko darstellen, unterstehen der direkten Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB). Da geht es um große Banken ab einem Volumen von 30 Milliarden Euro. Da liegt die „Fit & Proper“ - Prüfung dann eben auch bei der EZB – auf Basis eines europaweit einheitlichen Regelwerks.
Empfinden die Kandidaten den Test als lästige Pflicht oder schwingt bei manchen auch ein bisschen Stolz mit?
Der Klassiker ist ja, dass jemand seine Karriere durch Institutionen der Bank macht. Die Überprüfung der „Fit & Proper“-Eigenschaften ist dann Routine. Bei manchen Personen, die Quereinsteiger sind, oder in neue Bereiche wechseln, kann es aber einen Bedarf geben, Qualifikationen nachzuholen. Der spätere Finanzminister Schelling war einst sehr stolz, dass er den „Fit & Proper“-Test für Aufsichtsräte bei der FMA bestanden hat. Er war Marketingmanager in der Möbelindustrie und hat dann ein Aufsichtsratsmandat bei einer größeren Bank übernommen. Da musste er nachweisen, dass er sich das notwendige Know-how angelernt hat. Grundsätzlich gilt: Die Manager sind immer stolz, wenn ihnen die „Fit & Proper“-Eigenschaften zuerkannt werden.
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