Neues Gesetz für Whistleblower: Was Unternehmen jetzt tun müssen

Neues Gesetz für Whistleblower: Was Unternehmen jetzt tun müssen
Der Nationalrat hat das Whistleblower-Gesetz beschlossen: Noch heuer müssen Unternehmen dieses erfüllen. Was jetzt zu tun ist.

Das Whistleblower-Gesetz ist seit 1. Februar beschlossene Sache: Es soll Hinweisgeber, die Missstände aufdecken, künftig vor Repressalien schützen. Ist das sogenannte HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) erst verlautbart, sind Unternehmen dann ab 50 Mitarbeitern bis spätestens 17. Dezember 2023 dazu verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Betriebe mit weniger Mitarbeitern können, müssen aber nicht.

Als externe Meldestelle tritt das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) ein. Dieses betont jedoch, dass Hinweisgeber sich in erster Linie an interne Meldestellen zu wenden haben. Nur wenn sich die interne Bearbeitung als erfolg- oder aussichtslos erweist, rät die Behörde zur Kontaktaufnahme.

Was also ist jetzt auf Unternehmensseite zu tun?

Die konkrete Umsetzung, wie eine Meldestelle auszusehen hat, liegt bei den Unternehmen selbst. Wichtig sei jedoch, dass die zuständige Person oder Abteilung weisungsungebunden sei, erklärt Richard Galambos, Rechtsexperte des Personaldienstleisters Trenkwalder.

Neues Gesetz für Whistleblower: Was Unternehmen jetzt tun müssen

Richard Galambos, Trenkwalder-Rechtsexperte 
 

Außerdem müsse die Person einer strengen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen, alle Aspekte des Datenschutz wahren und eigens dafür geschult worden sein. 

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