Auftragsvergabe, Postenschacher und Co: Was ist beim Netzwerken erlaubt?
Netzwerken gilt als das A und O in der Arbeitswelt. Beruflicher Erfolg, Fuß fassen in einer Branche und ein damit verbundener Aufstieg, hängt von der eigenen Leistung ab – und auch davon, wen man kennt. Ohne Netzwerke und gute Kontakte fließen gewisse Informationen an einem vorbei, werden Aufträge an andere gereicht, werden weniger gute Geschäftsbeziehungen geknüpft. Doch mit den jüngsten Ereignissen sind Netzwerker in Verruf geraten.
Fließende Grenzen
Ibiza, „Made in Austria“-Masken, Casinos-Postenschacher, Chat-Protokolle, Schredder- und Spesenaffären, frisierte Inserate, gemeinsame Urlaube, Hausdurchsuchungen, Untersuchungsausschüsse, Seilschaften, Klüngelei, Absprachen, Unschuldsvermutungen, Rücktritte bzw. Zur-Seite-Treten – die Liste ist lang. Es gibt zwar Spielregeln, die klären sollen, wann Einladungen in Ordnung sind, wann Aufträge ausgeschrieben werden müssen, wann Postenschacher beginnt. Doch der Übergang zwischen erlaubt und unerlaubt, Netzwerk und Seilschaft ist oft fließend. Ein Versuch, die Grenzen zu ziehen.
Was sind Netzwerke und wo beginnt die korrupte Seilschaft?
„Netzwerken sollte immer mit folgenden Fragen beginnen. Wer bin ich? Wofür stehe ich? Was sind meine Themen – und was kann ich anderen bieten?“, erklärt Netzwerkforscher Harald Katzmair. Netzwerken per se habe nichts mit „anhauen“ zu tun, sondern damit, interessante Menschen kennenzulernen, über sie Erfahrung zu sammeln, sich auszutauschen und etwas „Wertschöpfendes entstehen zu lassen, das ohne weitere Akteure nicht entstehen könnte“, so der Experte.
Die moralischen Grenzen
Die Frage nach dem Wert ist die erste Linie, die Netzwerke von Seilschaften trennt. „Wenn der einzige Zweck der persönliche Machterhalt ist, oder jemand die eigene Stellung missbraucht, dann ist es keine produktive Netzwerkkultur mehr, sondern eine Seilschaft.“
Letzteres wurde in den vergangenen Monaten in Österreichs politischer und wirtschaftlicher Elite durch diverse Skandale zutage gefördert. Was den Eindruck vermittelt – je mehr Personen ins Zentrum der Macht vorrücken, desto weiter verschieben sich moralische Grenzen. Katzmair: „Zudem fragmentieren Netzwerke immer mehr, Verträge werden kürzer, berufliche Beziehungen dadurch kurz getaktet. Man ist auf ein schnelles Geben und Nehmen aus, was Deal-Beziehungen fördert.“
Lobbyismus vs. Korruption
kommt man um das Thema Lobbying nicht herum. „Lobbying ist nichts Negatives. Im Gegenteil, für das Wirtschaftsleben ist es sogar wichtig, dass der Auftraggeber die am Markt verfügbaren Produkte kennt“, sagt Bettina Knötzl, Präsidentin der Anwaltskammer Wien und Beiratspräsidentin von Transparency International Austria. Es komme auf das „Wie“ an. „Wenn etwa Ausschreibungen auf einen Mitbewerber zugeschnitten werden und sich der wahre Bestbieter nicht durchsetzten kann, ist das rechtswidrig. Fließt Geld, ist das klassische Korruption.“
Probleme können aber auch schon davor bestehen, etwa aufgrund fehlender Transparenz. „Es ist davon auszugehen, dass mehr Menschen Lobbying betreiben als im Lobbying-Register eingetragen sind. Dies besser zu kontrollieren wäre ein wesentlicher Bestandteil der effektiven Korruptionsbekämpfung“, so Knötzl. Auch eine zu große Nähe zwischen Politiker und professionellem Einflüsterer kommt vor. „Wir sehen immer wieder, dass ehemalige Regierungsmitglieder nach ihrer Politik-Laufbahn in die Beratung gehen ohne sich einer längeren Cool-off-Phase zu unterziehen. Das ist ein Problem, weil davon auszugehen ist, dass diese nach wie vor mit Regierungsbeteiligten in einem engen Verhältnis stehen.“
Wann gilt ein Geschenk als Bestechung?
Eine Flasche Wein, eine Einladung zum Abendessen – Geschenke erhalten Geschäftsbeziehungen. „Doch man bewegt sich hier oft in einem Graubereich“, sagt Wirtschaftsforscher Friedrich Schneider. Auch in sein Büro gelangten zu seiner Zeit als Vizerektor der Johann Kepler Universität Linz des Öfteren kleine Präsente.
Klein ist okay
Aus rechtlicher Sicht ist das okay. Doch was heißt klein bzw. ’geringfügig’? „Die Geringfügigkeit ist im Gesetz nicht genauer definiert“, sagt Bettina Knötzl. Solange die Compliance-Regeln des jeweiligen Betriebs nichts anderes festlegen, werde die Grenze bei 100 Euro gezogen. Auch die Natur des Vorteils spielt eine Rolle. „Verderbliches wie Blumen oder eine Einladung zum Essen gelten eher als unproblematisch, Bargeld oder Gutscheine werden wesentlich kritischer gesehen“, sagt Bettina Knötzl. Ein Problem ist es zudem auch, wenn Geschenke regelmäßig kommen. „Bekommt man Aufmerksamkeiten zum Geburtstag, zu Weihnachten und weiteren Anlässen, ist der Betrag eigentlich zusammenzurechnen.“
Fingerspitzengefühl notwendig
Aber ein Geschenk oder eine Einladung muss nicht erst einen Strafbestand erfüllen, damit Menschen sie als „moralisch verwerflich“ empfinden, erklärt Psychologe Karl Kriechbaum. Schwierig wird es zum Beispiel, wenn sich dienstlicher Kontakt auf Privates ausweitet, ein gemeinsamer Urlaub auf der Yacht verbracht wird. „Es erweckt bei Außenstehenden bereits den Verdacht, es könnte eine Gefälligkeit sein. Selbst, wenn es nicht der Fall ist.“ Auch Schneider findet: „Gerade in Führungspositionen braucht es Fingerspitzengefühl, selbst bei Dingen, die noch im Rahmen sind. Vieles beginnt harmlos, aber wenn man nicht aufpasst, endet es schnell in Bestechung.“
Geschenk darf keine konkrete Handlung erwirken
Das weiß auch Knötzl und stellt klar:„Wer lediglich einen geringfügigen Vorteil annimmt oder sich versprechen lässt, ist nicht zu bestrafen, wenn damit nur grundsätzliches Wohlwollen erzielt werden soll. Das wird auch Anfüttern genannt. Der Vorteil darf dabei aber nie dazu dienen, eine konkrete Handlung zu erwirken.“
Auftragsvergabe oder nur Aushelfen?
Das öffentliche Auftragswesen ist in Österreich von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Die Gesamtsumme der durch Bund, Länder und Gemeinden für die Beschaffung von Gebäuden, Waren und Dienstleistungen aufgewendeten Mittel, entspricht einem Viertel der gesamten Staatsausgaben. Gleichzeitig ist das Beschaffungswesen äußerst korruptionsanfällig. Nämlich dann, wenn Aufträge an Lieferanten oder Dienstleister ohne fairen Wettbewerb oder aufgrund von Bestechungsgeldern vergeben werden, anstatt auf Basis des besten Angebots.
Rechtlich genau definiert
Dabei sind die rechtlichen Grenzen klar: „Öffentliche Aufträge, die einen Auftragswert von 100.000 Euro überschreiten, müssen ausgeschrieben werden“, sagt Bettina Knötzl. Immer wieder hat man in der jüngeren Vergangenheit aber gesehen, dass die Vergabe von Leistungen absichtlich gesplittet wird, um so gezielt den Auftragswert zu verringern. „Das ist Umgehung und ist definitiv nicht in Ordnung.“
Anders sieht es hingegen bei Folgeaufträgen aus. „Geht ein erster kleiner Auftrag an einen Dienstleister und folgt später aufgrund von positiven Erfahrungen ein größerer, ist das keine unzulässige Splittung, auch wenn beide zusammen die Betragsgrenze überschreiten , vorausgesetzt, man handelt hier nicht vorsätzlich“, erklärt Knötzl.
Schwarzarbeit kostet der Wirtschaft 2,2 Milliarden Euro
Das gegenseitige Zuschanzen von Aufträgen passiert auch im Privaten – in Österreich speziell beim Häuslbau. „Ohne Schwarzarbeit könnten sich viele ihr Einfamilienhaus nicht leisten“, erklärt Wirtschaftsforscher Friedrich Schneider. Beim Dach, der Elektrik oder den Wasserleitungen lässt man offizielle Firmen ans Werk, für die kleineren Dinge gibt es „Nachbarschaftshilfen“ – ohne Rechnung. Das hat seine Kosten: 2021 fiel Österreich im weltweiten Korruptionsranking um drei Ränge auf Platz 15 zurück. Schneider: „Pfusch und Schwarzarbeit kostet der Wirtschaft in diesem Jahr rund 2,2 Milliarden Euro.“
Wann beginnt der Postenschacher?
Vor allem auf dem Arbeitsmarkt bewährt sich die altbekannte Regel: Beziehungen schaden, wer keine hat. Die Jobsuche über Vitamin B, mit den richtigen Kontakten langwierige Bewerbungsschleifen zu umgehen, ist eine bekannte und tolerierte Taktik in der Arbeitswelt. Schätzungen gehen davon aus, dass sieben von zehn Stellen nie öffentlich sichtbar sind und unter der Hand vergeben werden. Auch deshalb, weil es nicht verboten ist. „Der Eigentümer eines privaten Unternehmens verwaltet sein eigenes Geld. Stellt dieser lieber einen guten Bekannten als die bestgeeignetste Kraft ein, ist das alleine seine Sache und aus rechtlicher Sicht nicht relevant“, erklärt Rechtsanwältin Katharina Körber-Risak.
"Es liegt in der Natur des Menschen"
Zum anderen liege es auch in der Natur des Menschen, sich eigene Vorteile zu sichern, erklärt Psychologe Karl Kriechbaum den gelassenen Umgang mit der Klüngelei auf dem Arbeitsmarkt. Dass andere Bewerber nicht zum Zug kommen und ihnen die Chance genommen wird, sich zu beweisen, oder eine Position nicht aufgrund von Leistung besetzt wurde, missfällt da erst bei eigener Betroffenheit. „Ist man selbst der Benachteiligte, ist man frustriert – obwohl man bei der eigenen Jobsuche genauso handeln würde.“
Strenge Regeln im öffentlichen Bereich
Beim Vermitteln von hochdotierten Jobs in öffentlichen, staatsnahen Betrieben hingegen ist die Grenze zum Illegalen schnell erreicht. „Weil man im öffentlichen Bereich mit Steuergeldern hantiert, gibt es bei der Postenbesetzung Kriterien des Stellenbesetzungsgesetzes, die eingehalten werden müssen“, erklärt Körber-Risak. „Kontakte dürfen hier keine Rolle spielen. Im Sinne des Gebots der Sparsamkeit und Effizienz muss der bestgeeignetste die Stelle bekommen.“ Ausschreibungen auf eine bestimmte Person hin maßzuschneidern sei ebenfalls verboten, wenn auch in der Praxis oft schwer beweisbar.
Lockerer ist es hingegen bei weniger lukrativen Jobs. „Verschaffe ich der Tochter eines Freundes ein Praktikum, ist das wohl weder im öffentlichen noch im privaten Betrieb ein Problem.“
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