Heimlich Überstunden gemacht? Das kann rechtliche Konsequenzen haben

Heimlich Überstunden gemacht? Das kann rechtliche Konsequenzen haben
Wer Überstunden macht, ohne die Chefin zu fragen, bewegt sich auf dünnem Eis. Ob man sie eintragen soll und welche Konsequenzen drohen.

Man will es einfach nur perfekt machen, die Extrameile gehen. Dafür hängt man manchmal ein paar Überstunden dran, auch wenn der Arbeitstag offiziell vorbei wäre. Geht es dann an die Arbeitszeiterfassung, startet das große Grübeln: wie viele Stunden habe ich wirklich gearbeitet, wie viele davon kann ich schreiben und was sagt der Arbeitgeber dazu? 

Könnte er auch „Nein“ zu den Stunden sagen, weil er sie nicht angeordnet hat?

Die klare Antwort vorweg: Ja, könnte er, sagt Arbeiterkammer-Jurist Alexander Tomanek. Ob Überstunden geleistet werden, darf der Arbeitnehmer nicht selbst entscheiden. „Es muss umgekehrt sein. Der Arbeitgeber kann Sie darum ersuchen“, so Tomanek. 

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