Warum man einen Ferialjob nicht kündigen kann und trotzdem gehen darf

Warum man einen Ferialjob nicht kündigen kann und trotzdem gehen darf
Ist der Sommerjob nicht so cool wie erwartet, kann man nicht einfach ins Freibad fliehen. Eine Kündigung ist bei befristeten Jobs nicht vorgesehen.

Schon vor Monaten hat man sich beworben – jetzt steht der erste Arbeitstag bevor. Die Ferialjobber sind bereit, erste Berufserfahrungen zu sammeln, die langen Sommermonate etwas aufregender zu gestalten und nebenbei gutes Geld zu verdienen. Denn längst sind Ferialjobs keine Taschengeld-Aufbesserer mehr. Anders als Plichtpraktika oder Volontariate werden Ferialjobs nämlich ganz regulär nach Kollektivvertrag bezahlt. Und das können locker 2.000 Euro brutto im Monat und mehr sein.

Doch mit dem guten Gehalt kommen auch die Rechte und Pflichten eines richtigen Angestellten. Und das bedeutet, nicht von einem Tag auf den anderen einfach ins Freibad fliehen zu können, wenn der Job nicht gefällt.

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