Das sollte man vor jedem Praktikum oder Ferialjob beachten

Das sollte man vor jedem Praktikum oder Ferialjob beachten
Damit die ersten Berufserfahrungen keine negativen Überraschungen bergen, sollte man davor drei Punkte unbedingt beachten.

Es ist oft der erste Berührungspunkt mit der Berufswelt: Ferialjobs oder (Pflicht)-Praktika. Steht die Arbeitsleistung und nicht das Schnuppern oder Lernen im Vordergrund, haben Ferialjobber oder Praktikanten oftmals mehr Rechte, als ihnen bewusst ist – nämlich die eines regulären Arbeitnehmers plus weitere Sonderregelungen (etwa, wenn die Person noch nicht volljährig ist).

Der Wunsch nach mehr Information ist groß, sagt die Arbeiterkammer Wien (AK Wien) in einer Aussendung - allein in Wien würden 27 Prozent aller Wiener Schüler in den Ferien jobben, darunter 10.000 Pflichtpraktikanten. Doch ausreichend informiert fühlen sich die meisten nicht: Nur elf Prozent der Schülerinnen und Schüler würden angeben, alle Informationen zu haben, die sie vor dem Job-Antritt benötigen würden, zeigt eine Studie des Österreichischen Instituts für Bildungsforschung, die im Auftrag der AK ausgeführt wurde.  

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Damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt, nennt die Arbeiterkammer drei Punkte, die vor jedem Antritt eines Praktikums oder Ferialjobs geklärt sein sollten.

1. Arbeitsvertrag

Dieser sollte schriftlich vereinbart sein und folgende Aspekte beinhalten: Genaue Tätigkeit, Beginn und Ende der Beschäftigung, Arbeitszeit, Entlohnung, eventuell Kost und Quartier sowie die Kollektivvertrags-Zugehörigkeit des Betriebes. Im Idealfall solle man den Vertrag vor Unterschrift von der Arbeiterkammer prüfen lassen.

Die Arbeiterkammer weist darauf hin, dass die meisten (Pflicht-)praktikanten oder Ferialjobber sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis befinden würden. Doch auch hier gelten dieselben Spielregeln, wie für alle anderen Arbeitnehmer auch: Bezahlung nach Kollektivvertrag (gilt für rund 98% der österreichischen Arbeitnehmer) oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Nur in Ausnahmefällen würde kein Kollektivvertrag zur Anwendung kommen. Dann ist die Entlohnung gesondert zu vereinbaren.

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2. Überstunden

Hier sagt die Arbeiterkammer klar: Überstunden für Jugendliche unter 18 Jahren sind nicht erlaubt. Außerdem würden Jugendliche täglich Anspruch auf eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde haben, wenn die Gesamtdauer der täglichen Arbeitszeit mehr als 4,5 Stunden beträgt. Arbeitszeiten sollten unbedingt mitgeschrieben und gut dokumentiert sein.

3. Notfallplan Pflichtpraktikum

Ist man als Schüler verpflichtet, ein Praktikum zu absolvieren und die Suche gestaltet sich als schwierig, rät die Arbeiterkammer: Kontakt mit dem Lehrpersonal aufnehmen und Suche gut dokumentieren. Abgeschickte Bewerbungsschreiben und der Suchverlauf in Jobbörsen sollte festgehalten sein. Sollte das Lehrpersonal – vor allem mithilfe deiner Dokumentation – feststellen, dass wirklich intensiv gesucht und dennoch keine Stelle gefunden wurde, kann die Verpflichtung im Einzelfall auch entfallen.

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