Wer muss für die Montage einer Sat-Anlage zustimmen?

Wer muss für die Montage einer Sat-Anlage zustimmen?
Experten beantworten Ihre Leserfragen am KURIER-Telefon. Diesmal: Walter Rosifka - Arbeiterkammer

Ich bin Wohnungseigentümer in einer Reihenhausanlage, wir verwalten unsere Anlage selbst. Der Baum eines Miteigentümers hängt über die Grundstücksgrenze auf den allgemeinen Weg durch die Anlage. Die Folge ist, dass dieser so beengt ist, dass man ihn nicht mehr gut nutzen kann. Der Besitzer des Grundstücks erlaubt nicht, dass ich überhängende Äste abschneide. Wir haben vereinbart, dass jeder seinen Grund pflegt, wir haben aber nicht vereinbart, wer auf eine Allgemeinfläche überhängende Äste schneidet. Was können wir tun?

Am besten initiieren sie eine Hausversammlung, bei der das Problem besprochen und eine Lösung gesucht wird. Die Wartung und Pflege der gemeinschaftlichen Wege ist Sache der Hausgemeinschaft. Diese kann mit Mehrheit einen Beschluss darüber fassen, etwa wer zu welchem Preis mit Maßnahmen zur Wartung und Pflege der allgemeinen Wege beauftragt wird. Die Mehrheit kann dann auch diesen Vertrag (am besten mit einer Gartenpflegefirma), abschließen.

Wer muss für die Montage einer Sat-Anlage zustimmen?

Walter Rosifka

Ich miete eine Genossenschaftswohnung. Das Haus wird generalsaniert, die Arbeiten nehmen kein Ende, ich kann seit Juli meinen Balkon nicht nutzen. Kann ich den Mietzins mindern? Die Arbeiter schließen ihre Geräte im Stiegenhaus an den Stromkreis des Hauses an. Wie können wir uns gegen Mehrkosten wehren, die über die Betriebskosten verrechnet werden?

Die Einschränkung der vereinbarten Brauchbarkeit des Mietgegenstandes berechtigt zur Mietzinsminderung: in dem Ausmaß, in dem die Beeinträchtigung vorliegt, ist man von der Zahlung des Bruttomietzinses befreit. Die Zinsminderung kann man selbst vornehmen oder einklagen. Zusätzlich kann es weitere Ansprüche für wesentliche Beeinträchtigungen geben, etwa der Ersatz von entstandenen Reinigungskosten. Die erhöhten Stromkosten müssen im Rahmen der Überprüfung der nächsten BK-Abrechnung beeinsprucht werden. Die überhöhte Kostenbelastung lässt sich anhand der Belege der Vorjahre einschätzen.

In unserem Eigentumshaus hat einer der Wohnungseigentümer am Flachdach eine Satelliten-Anlage montiert. Muss ich gefragt werden, wenn jemand so etwas macht?

Ja, jeder Wohnungseigentümer, der allgemeine Teile des Hauses (Stiegenhaus, gemeinsamer Garten, Dach) in Anspruch nehmen will, muss die Zustimmung jedes einzelnen Wohnungseigentümers einholen. Die Zustimmung der Hausverwaltung oder der Mehrheit genügt in solchen Fällen nicht. Die mangelnde Zustimmung einzelner Eigentümer kann durch das Gericht ersetzt werden. Man kann sich gegen Wohnungseigentümer, die unrechtmäßig in das Miteigentumsrecht eingreifen, mittels Eigentumsfreiheitsklage wehren und auf Beseitigung/Unterlassung des Eigentumseingriffes klagen.

Ich habe vor Kurzem eine Eigentumswohnung gekauft, die 2007 errichtet wurde und vermietet ist. Laut Mietvertrag werden alle anfallenden laufenden Kosten dem Mieter weiterverrechnet, auch die Instandhaltungsrücklage. Ist das rechtens?

Wenn die jeweiligen Kosten von Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen dem Mieter zusätzlich zum vereinbarten Mietzins aufgebürdet werden, und dies ihm in einem Mietvertragsformular „aufs Auge gedrückt wurde“, dann ist die Vereinbarung meist unwirksam. Die Gerichte gehen in solchen Fällen von einer „verdünnten Willensfreiheit“ aus, und von gröblicher Benachteiligung, wenn Eigentümerrisiken auf Mieter überwälzt werden.

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