Wenn die Heiztherme ausfällt

Wenn die Heiztherme ausfällt
Gibt die Therme ihren Geist auf, sollten Mieter den Vermieter verständigen. Was ist, wenn dieser nicht darauf reagiert? Wir haben die Antworten.

Wenn die Temperaturen draußen gegen Null sinken, hat man es drinnen gerne wohlig warm. Doch was ist, wenn die Therme plötzlich ausfällt – schlimmstenfalls sogar am Wochenende?

Die Rechtslage

Für alle Wohnungen (ausgenommen Ein- und Zweifamilienhäuser) ist die Rechtslage folgende: Wenn die Heiztherme bereits bei der Anmietung vorhanden war, ist der Vermieter verpflichtet, Reparaturen oder den Austausch einer defekten Therme finanziell zu übernehmen. Die Kosten der regelmäßigen Wartung dagegen müssen die Mieter tragen.Für den Fall, dass die Therme plötzlich ihren Geist aufgibt, sollte zunächst der Vermieter schriftlich informiert werden. Von ihm kann man die zeitnahe Behebung des Thermenschadens laut Mietervereinigung einfordern. Reagiert der Vermieter nicht zeitnah und kann der Mieter die Wohnung aufgrund nicht durchgeführter Erhaltungsarbeiten des Vermieters nicht oder nur eingeschränkt nutzen, steht dem Mieter das Recht auf Mietzinsminderung zu.

Das rät die Mietervereinigung

Wer Mietzinsminderung gelten machen will, sollte den Missstand beweisen können. Die Mietervereinigung rät, Fotos der defekten Therme zu machen und die Raumtemperatur laufend zu protokollieren. Mit dem Defekt der Therme ist ein sofortiger Mietzinsminderungsgrund gegeben (sofern man eine Wohnung der Kategorie A angemietet hat). Der Vermieter muss über die kaputte Therme informiert werden, um ihm Gelegenheit zu geben, die Mietzinsminderung zu verhindern. Die Höhe der Minderung sollte auf jeden Fall mit einem Experten abgeklärt werden, da das Nichtbezahlen des Mietzinses zu einer Klage führen kann. Wer die Miete mindern aber keine Klage riskieren will, teilt dem Vermieter schriftlich mit, dass die Miete unter Vorbehalt bezahlt wird.

Das sagt die Expertin

Wenn die Heiztherme ausfällt

„Verweigert der Vermieter die Reparatur der Therme, kann der Mieter einen Antrag bei der Schlichtungsstelle einbringen“, sagt Elke Hanel-Torsch, Vorsitzende der Mietervereinigung Wien. Gerade im Winter dauert das aber oft zu lange. „Der Mieter kann daher den Schaden auch selbst beheben lassen und die Kosten vom Vermieter einfordern oder einklagen“, so die Expertin. Das Recht, die Miete zu mindern, geht, sobald die Therme wieder funktioniert, verloren.

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