Rechtstipp: Welche Steuern fallen bei einer Vorsorgewohnung an?

Rechtstipp: Welche Steuern fallen bei einer Vorsorgewohnung an?
Experten beantworten Ihre Leserfragen am KURIER-Telefon. Heute: Rechtsanwältin Sandra Cejpek

Mein Nachbar hat eine sehr hohe Colorado-Tanne und eine Föhre auf seinem Grundstück. Die Nadeln, Zapfen und Samenschuppen fallen bei Wind in meinen Gemüsegarten und auf mein Auto. Das macht sehr viel Arbeit und stört mich. Die Nadeln sind außerdem sehr harzig, sodass sich Flecken am Auto bilden. Er ist nicht bereit, die Bäume zu entfernen. Was kann ich tun?

Denkbar wäre eine Prüfung, inwieweit die Nadeln, Zapfen und Samenschuppen eine unzulässige Emission darstellen, gegen die mit Unterlassungsklage vorgegangen werden kann. Um hier einen Unterlassungsanspruch durchsetzen zu können, ist es jedoch erforderlich, dass die Emission ortsunüblich und unzumutbar ist. Diese Beurteilung hängt vom Einzelfall und von der Gegend ab, in der sich der Sachverhalt ereignet. Je klassischer das Siedlungsgebiet ist und je grüner die Gartenflächen jeweils gestaltet sind, umso eher wird man davon ausgehen müssen, dass ortsübliche Einwirkungen vorliegen, gegen die nicht vorgegangen werden kann.

Ich überlege, eine Vorsorgewohnung zu kaufen. Welche Steuern fallen dabei regelmäßig an?

Für den Ankauf einer Vorsorgewohnung ist Grunderwerbsteuer in der Höhe von 3,5 Prozent des Kaufpreises und gerichtliche Eintragungsgebühr in der Höhe von 1,1 Prozent des Kaufpreises zu entrichten; sofern mit dem Verkäufer vereinbart ist, dass auf den Kaufgegenstand Umsatzsteuer entfällt, erhöht sich der ursprüngliche Kaufpreis um zwanzig Prozent. Die laufenden Mieten sind in der Regel ebenfalls der Umsatzsteuer zu unterwerfen, die dann an das Finanzamt abzuführen ist. Die Mieteinnahmen selbst unterliegen der Einkommensteuerpflicht. Sofern die Vorsorgewohnung nicht im Rahmen eines Vorsorge-Modells durch einen Bauträger angekauft wird, der in der Regel auch das Service rund um die Verwaltung der Mieten und die steuerliche Behandlung anbietet, empfiehlt es sich dringend, einen Steuerberater dauerhaft beizuziehen.

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