Urlaubszeit ist Einbruchszeit: So bleiben Diebe draußen
Die gute Nachricht vorneweg: Einbrüche sind in den vergangenen zehn Jahren zurückgegangen. Im Pandemiejahr 2020 ist die Zahl der Einbruchsanzeigen auf 6.420 in ganz Österreich gesunken. Doch der Schein trügt: Dieser Rückgang lässt sich teils auch darauf zurückführen, dass die meisten Leute viel Zeit zu Hause verbracht haben. Und man kann davon ausgehen, dass ein Großteil der Einbruchsbanden aus dem Ausland anreisen, was Aufgrund der Reisebeschränkungen im Vorjahr nur sehr schwer möglich war. Da nun wieder mehr Reisefreiheit besteht, ist auch mit mehr Einbruchsdiebstählen in Wohnräume zu rechnen. Der KURIER bat deshalb Experten des Kriminalamtes und der Mietervereinigung um Tipps zur Einbruchsprävention.
Welche präventiven Maßnahmen kann man setzen?
Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung rät: „Der Zeitfaktor ist ein entscheidendes Kriterium für Gelegenheitstäter, die für die Mehrzahl aller Einbrüche verantwortlich sind. Stehlen Sie dem Einbrecher Zeit durch mechanische Sicherheitstechnik.“ Das bestätigen auch die Kriminalisten: „Einbrecher halten sich in der Regel nicht lange mit dem Einbruch auf. An bequemen Einstiegsstellen im Erdgeschoß oder bei Eingangs- und Garagentüren sollten höhere Widerstandsklassen oder Zusatzschlösser verbaut werden.“
Wie macht man die Wohnung/das Haus einbruchssicher?
Je nach Lage des Objekts können elektronische Sicherheitsmaßnahmen wie Alarm- oder Videoüberwachungsanlagen eine sinnvolle Ergänzung zu den mechanischen Sicherheitsmaßnahmen sein. Wichtig ist, dass diese auch bei nur kurzer Abwesenheit angewendet werden. Die Polizei bietet kostenlose Beratungen an.
Kann ich vom Vermieter eine Sicherheitstüre verlangen?
Hanel-Torsch: „Als Mieter haben Sie keinen Rechtsanspruch darauf, dass die Wohnung auf Kosten des Vermieters mit einer Sicherheitstüre ausgestattet wird. Wenn Sie diese auf eigene Kosten einbauen lassen, müssen Sie den Vermieter schriftlich in Kenntnis setzen und um Zustimmung ersuchen. Sollte der Eigentümer seine Zustimmung grundlos verweigern, so kann diese durch eine Entscheidung der zuständigen Behörde (Schlichtungsstelle oder Bezirksgericht) ersetzt werden. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Hauptmieter trägt die Kosten, die Veränderungen müssen dem Stand der Technik entsprechen und sowie einwandfrei ausgeführt werden.“
Welche Vorsichtsmaßnahmen zahlen sich auf jeden Fall aus?
Mechanische Lösungen wie Sicherheitstüre und Zusatzschloss. Einbrecher wollen ungestört arbeiten und niemanden antreffen. Ein Haus oder eine Wohnung sollte keinen unbewohnten Eindruck machen. Vor allem bei längerer Abwesenheit wird empfohlen, jemanden zu bitten, regelmäßig nach dem Rechten zu sehen. Gegossene Blumen, ein leerer Postkasten, Jalousien mal offen, mal zu, vermitteln den Eindruck, dass jemand zu Hause ist.
Müssen installierte Sicherheitsmaßnahmen abgelöst werden?
„Der Hauptmieter kann für Aufwendungen, die zu einer wesentlichen Verbesserung führten und langfristig von Nutzen sind, bei Beendigung des Mietverhältnisses einen aliquoten Anteil der Aufwendungen geltend machen. Wurde der Einbau einer Sicherheitstüre mit öffentlichen Mitteln gefördert, kann der Mieter einen Teil seiner Aufwendungen beim Vermieter geltend machen,“ so Elke Hanel-Torsch.
Smart Homes versprechen die volle Kontrolle. Wie sicher schützen solche Systeme denn tatsächlich?
Genau wie beim sicheren Umgang mit einem Smartphone, sollte sich der Anwender Gedanken zu Nutzerprofilen, Softwareupdates, Passwortsicherheit und Firewall machen. Wer Schwierigkeiten mit der Technologie hat, sollte sicherheitshalber „traditionellere“ Lösungen wählen.
Welche rechtlichen Absicherungen gibt es?
„Eine Haushaltsversicherung deckt die Einbruchschäden an Fenstern oder Türen und entschädigt für entwendete Wertgegenstände – die Entschädigungsgrenzen sind jedoch bei den einzelnen Versicherungsprodukten sehr unterschiedlich. Hier lohnt sich ein Vergleich. Achten Sie auch darauf, alle Türen und Fenster zu verschließen, wenn niemand zu Hause ist, da Sie ansonsten Ihre Versicherungsleistung verlieren könnten“, erklärt Hanel-Torsch.
Gibt es Hinweise auf einen geplanten Diebstahl?
Viele Einbrechergruppen suchen vor einem Einbruch ihre Zielobjekte aus. Sie versuchen viel über die zukünftigen Opfer herauszufinden. Die Polizei bittet daher, verdächtige Wahrnehmungen unbedingt zu melden und auch den Nachbarn mitzuteilen.
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