Ukraine: Wohnraum für Geflüchtete wird dringend gesucht
Der Krieg in der Ukraine treibt Millionen Menschen in die Flucht. Viele von ihnen kommen auch in Österreich an, die meisten sind allerdings nur auf der Durchreise in andere EU-Länder. Doch täglich sind es Hunderte Ukrainer, die hier bleiben wollen und damit auch einen eigenen Wohnraum benötigen. Und auch in dieser Krise beweisen die Österreicher wieder ihre Hilfsbereitschaft und stellen leerstehenden Wohnraum zur Verfügung.
Quartiere vermitteln
Zur organisierten Vermittlung von freien Quartieren hat die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) eine Datenbank für Quartiersangebote aus ganz Österreich angelegt. Über das Online-Formular zur Registrierung des Quartierangebotes können jederzeit Unterkunftsmöglichkeiten eingemeldet werden, die hilfsbedürftigen Flüchtenden aus der Ukraine als Zufluchtsort dienen können. „Wir sind die zentrale Koordinationsstelle. Aktuell vermitteln wir 400 bis 500 Personen täglich an die Hilfsorganisationen in den einzelnen Bundesländern weiter“, erzählt Andreas Achrainer, Geschäftsführer der BBU. „Über 90 Prozent der bereitgestellten Quartiere werden von Privatpersonen angeboten.“
Hilfe läuft an
Diese Großzügigkeit und Hilfsbereitschaft kennt auch Birgit Koller, Wohnraumvermittlerin der Diakonie. Der Diakonie Flüchtlingsdienst wurde von der Stadt Wien als zentrale Anlaufstelle für Vermittlung von privatem Wohnraum für geflüchtete Ukrainer in der Hauptstadt beauftragt. „Wir kümmern uns um das Matching bis zur Übergabe des Wohnraums zwischen dem Anbieter und den geflüchteten Personen“, erklärt Koller. Bis zu zwei Wochen kann es dauern von der Einmeldung der Wohnung bis zum Einzug der Geflüchteten.
Bisher sind bei der Diakonie-Wohnraum-Hotline mehr als 600 Meldungen eingegangen, die einzeln überprüft und in eine Datenbank eingetragen werden. Im Beratungszentrum sehen die Berater die Wohnraum-Angebote durch und vermitteln die passende Wohnung oder das WG-Zimmer an die Geflüchteten. Bisher konnten 300 Personen in Quartieren in Wien untergebracht werden. Aber es werden garantiert auch noch in den nächsten Wochen viele weitere Wohnräume gebraucht werden. „Der tatsächliche Bedarf kann heute noch nicht abgeschätzt werden“, so Koller.
Frauen und Kinder
Hauptsächlich sind es Frauen mit ihren Kindern sowie ältere, oft gebrechliche Menschen, die den beschwerlichen Weg aus der Ukraine bis in die EU auf sich genommen haben. Dementsprechend groß ist der Bedarf an Wohnungen mit mehreren Schlafmöglichkeiten, im Idealfall sogar barrierefrei. Die zur Verfügung gestellte Wohnung muss möbliert sein, sprich zumindest Küche, Bad und Betten müssen vorhanden sein.
Wohnraum für Monate
Wie lange werden die Wohnungen gebraucht? „Wir bitten um Verständnis, dass wir im Moment nur Wohnraum, der mindestens ein Monat, besser jedoch ein Jahr lang genutzt werden kann, an die geflüchteten Menschen vermitteln können“, erklärt die Wohnraumvermittlerin. Die Geflüchteten brauchen Zeit, anzukommen, sich zu orientieren und nach schrecklichen Erlebnissen zur Ruhe zu kommen. Daher kann man ihnen einen Umzug nach ganz kurzer Dauer, verbunden mit all den damit einhergehenden Unsicherheiten, nicht zumuten.
Aus den gleichen Gründen können derzeit auch nur Wohnungen oder abgetrennte Wohneinheiten vermittelt werden. Vorübergehende Mitwohngelegenheiten im gleichen Haushalt können im Moment nicht berücksichtigt werden.
Vertrag abschließen
Damit alle Parteien abgesichert sind, wird in den meisten Fällen zwischen Vermieter und Mieter ein Prekariumvertrag abgeschlossen. Die Bittleihe (Prekarium) ist die jederzeit widerrufbare, unentgeltliche Gebrauchsüberlassung von Wohnraum ohne fixe Laufzeit. Oder es wird ein Leihvertrag abgeschlossen. Die Leihe ist wie das Prekarium unentgeltlich. Es handelt sich jedoch um einen Vertrag, bei dem ein Rechtsanspruch auf die Wohnraumüberlassung geschaffen wird, der auch nicht jederzeit frei widerruflich ist. Der Vertrag kann daher wie ein Mietvertrag entweder befristet auf eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen werden, oder auf unbestimmte Dauer unter Vereinbarung einer Kündigungsfrist. Ordentliche Gebrauchskosten wie etwa Heiz- oder Stromkosten können vom Mieter bei beiden Verträgen eingehoben werden.
Wohnsitz melden
Dem Meldegesetz entsprechend haben Personen, die mehr als drei Tage in Österreich Unterkunft nehmen, eine Meldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinden/Magistrate) vorzunehmen. Bei privater Unterbringung hat die Wohnsitzmeldung innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft bei der Behörde zu erfolgen, eine Bestätigung vom Unterkunftgeber wird dafür benötigt.
Freien Wohnraum einmelden
Sie haben eine leerstehende, möblierte Wohnung oder ein freies WG-Zimmer, das Sie gerne in den nächsten Monaten Menschen aus der Ukraine zur Verfügung stellen wollen?
Die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH (BBU), zentrale Stelle für ganz Österreich, sowie die Diakonie (vermittelt in Wien) nehmen Ihre Angebote gerne an. Sobald ein konkreter Bedarf besteht, wird mit Ihnen durch die Verantwortlichen in den Bundesländern Kontakt aufgenommen werden.
BBU
E-Mail: nachbarschaftsquartier@bbu.gv.at
www.bbu.gv.at/nachbarschaftsquartier
Diakonie
Telefon: 0664 886 328 20 (Mo–Fr)
E-Mail: wohnraumspende-ukraine@diakonie.at
www.diakonie.at/wohnraumspende-ukraine
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