Ab April: Ob die Richtwertmieten erhöht werden, ist noch unklar

Ab April: Ob die Richtwertmieten erhöht werden, ist noch unklar
Justizministerin Alma Zadic sagt, es werde noch erwogen, ob die Richtwerte wie gesetzlich vorgesehen per 1. April an die Inflation angepasst werden.

Die Richtwertmieten werden automatisch alle zwei Jahre per 1. April an die Inflation angepasst – das ist gesetzlich so festgelegt. Da die Erhöhung 2021 bereits ausgesetzt wurde, steht dieses Jahr eine besonders große Mietanpassung bevor. Ob es zur Erhöhung kommt oder nicht, werde noch beraten, sagte Justizministerin Alma Zadic am Rande der Pressekonferenz zum neuen Maklergesetz.

Justizministerin Alma Zadic: 

Konkret werde erwogen, ob die Anhebung dieses Jahr ausgesetzt wird.  Ist das der Fall, dann trifft der Kostensprung die Mieter in einem Jahr. Sollte es  in diesem Jahr kein erneutes Aussetzen geben, werden die Richtwertmieten ab April österreichweit und im Durchschnitt um 5,85 Prozent erhöht.

Die Richtwertmieten gelten, grob gesprochen, für Altbau- und Gemeindewohnungen. Rund eine halbe Million Mietverträge sind von der regelmäßigen Anpassung betroffen. Die Mietervereinigung Österreich und die Arbeiterkammer sprechen sich dafür aus, die Erhöhung der Richtwertmieten auch heuer auszusetzen, da die Menschen weiterhin mit den Folgen von Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und den steigenden Energiekosten zu kämpfen haben.

Hunderte Euro mehr Belastung

Ein Beispiel zeigt, was die Erhöhung für einen Haushalt bedeuten würde. „Die verordnete Erhöhung führt beispielsweise bei einer 80 Quadratmeter großen Wohnung in einem Altbau in Wien zu Mehrkosten von rund 360 Euro im Jahr“, rechnet Elke Hanel-Torsch, Vorsitzende der Mietervereinigung Wien, vor. In Oberösterreich werde sich die Erhöhung auf 390 Euro belaufen und in Vorarlberg kommt eine Mehrbelastung von 550 Euro auf die Mieter dazu.

Ab April: Ob die Richtwertmieten erhöht werden, ist noch unklar

Elke Hanel-Torsch, Vorsitzende der Mietervereinigung Wien

Kategoriemieten steigen auch

Auch die Anhebung der Kategoriemieten wurde um ein Jahr ausgesetzt. Das Kategoriemietensystem gilt für Mietverträge in privaten Altbauten, die vor dem 1. März 1994 abgeschlossen wurden. Die Inflationsanpassung der Kategoriebeträge sollte immer dann erfolgen, wenn der Verbraucherpreisindex seit der letzten Anhebung (März 2018) eine Schwelle von fünf Prozent überschreitet. Das wäre bereits 2021 der Fall gewesen. Mit 1. April 2022 werden sich daher die Kategoriemieten im Mittel um 5,47 Prozent erhöhen.

Kommentare