Zubehöreigentum: Darf der Nachbar Autos im Garten abstellen?
Frage: Ich bin Wohnungseigentümer. Einige Nachbarn haben Gärten als Zubehöreigentum. Auf einem stellt ein Nachbar Autos ab. Diese stehen auf der Wiese bzw. wurde der Untergrund mit Schotter leicht befestigt. Er argumentiert, dass er das seit Jahrzehnten macht und das Recht damit ersessen hat. Stimmt das?
Karin Sammer, Wohnrechtsexpertin vom ÖVI: Bei der Verwendung einer als Garten gewidmeten Fläche als Kfz-Abstellplatz ist von einer genehmigungspflichtigen Widmungsänderung auszugehen, wobei bei der Prüfung auf die im Wohnungseigentumsvertrag zugrunde liegende Parifizierung abzustellen ist. Eine Änderung dieser Widmung ist zwar möglich, bedarf aber der Zustimmung aller Mitglieder der Eigentümergemeinschaft oder der Genehmigung durch das Außerstreitgericht.
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