Muss der Vermieter das defekte Elektrogerät in der Küche austauschen?
Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
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Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es darum geht, wer für den Ersatz von Küchengeräten zuständig ist, die bei Anmietung bereits in der Wohnung waren.
FRAGE: Ich bin seit 2021 Mieter einer Mietwohnung. Wer ist für Reparatur oder Neukauf eines Elektrogeräts wie Kühlschrank, Herd oder Spülmaschine zuständig? Der Vermieter oder der Mieter?
Die Geräte waren bei meinem Einzug nicht neuwertig und ich habe diese Frage bereits beim Einzug gestellt. Die Antwort des Vermieters lautete: Wir sprechen darüber, wenn es so weit ist.
Barbara Walzl-Sirk: Hier lohnt sich zunächst ein Blick in den Mietvertrag, ob es diesbezüglich eine Regelung gibt. Liegt Ihre Wohnung etwa in einem klassischen Altbau, muss der Vermieter auf jeden Fall den Herd austauschen, da der Herd ein Ausstattungsmerkmal ist. Der Herd muss bei Bezug vorhanden gewesen sein.
Barbara Walzl-Sirk ist Wohnrechtsexpertin des Mieterschutzverbandes in der Steiermark.
Bei allen anderen Geräten gibt es keine Verpflichtung des Vermieters, diese zu reparieren oder auszutauschen. Eine Ausnahme ist ein mitvermieteter Boiler oder eine mitvermietete Therme.
Oft ist es aber ratsam, sich diesbezüglich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen, da ab und zu der Vermieter die Reparatur oder den Ersatz schon übernimmt, da er ein bestimmtes Gerät auswählen will. Keinen Ersatz wird der Vermieter leisten müssen, wenn das Gerät von Ihnen kaputtgemacht wurde.
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