Darf die Miete kurz nach Einzug um 20 Prozent erhöht werden?
Anpassung der Wohnungsmiete an die Inflation
Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
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Der nächste Termin ist übrigens am 29. Juni 2026, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um eine Erhöhung der Mietkosten kurz nach dem Einzug geht.
FRAGE: Meine Miete ist drei Monate nach dem Einzug in die Wohnung um 20 Prozent erhöht worden. Nun wurde der auf fünf Jahre befristete Mietvertrag aufgekündigt. Wie lange habe ich Zeit, Einspruch gegen die Erhöhung der Wohnkosten zu erheben?
Simone Maier-Hülle: Mietzinsvereinbarungen sind unwirksam, wenn der vereinbarte Betrag den gesetzlich zulässigen Höchstbetrag überschreitet. Es ist somit zu hinterfragen, auf welcher Grundlage der Mietzins erhöht wurde und ob diese Erhöhung rechtmäßig war.
Simone Maier-Hülle ist Rechtsanwältin in Wien
Die Unwirksamkeit kann bis zu drei Jahre ab Kenntnis des Erhöhungsbegehrens gerichtlich geltend gemacht werden. Bei befristeten Mietverhältnissen endet die Frist im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes frühestens sechs Monate nach Auflösung des Vertrags; oder nach Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis beträgt dann zehn Jahre.
Ein Antrag auf Überprüfung des Hauptmietzinses ist in befristeten Mietverhältnissen nur möglich, wenn er vor ihrer Beendigung erhoben wird. Verspätete Rückforderungen nach Vertragsende sind ausgeschlossen.
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