Kann man Wohnungseigentümer von einer Beschlussfassung ausschließen?

Kann man Wohnungseigentümer von einer Beschlussfassung ausschließen?
Ob es möglich ist, dass nur ein Teil der Eigentümer über Erhaltungskosten abstimmt, erklärt ein Wohnrechtsexperte.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 

Der nächste Termin ist übrigens am 13. Dezember 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um ein die Beschlussfassung im Wohnungseigentum geht. 


FRAGE:  Ich bin Wohnungseigentümerin eines Hauses in einer ehemaligen Ferienanlage, zu der nach wie vor ein Hotel gehört. Es gibt drei Gebäude auf drei selbstständigen Liegenschaften, mit jeweils eigenen Einlagezahlen im Grundbuch. Es werden aber zum Teil liegenschaftsübergreifend Abrechnungen gelegt, etwa über die Heizungs-, Warmwasser- und Energiekosten.

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