Warum müssen wir Geld an die Genossenschaft zurückzahlen, wenn wir unsere Wohnung verkaufen?

Warum müssen wir Geld an die Genossenschaft zurückzahlen, wenn wir unsere Wohnung verkaufen?
Warum es keine Ausnahmeregelung für ältere Genossenschaftsmieter gibt, erklärt ein Rechtsanwalt.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 

Der nächste Termin ist übrigens am 9. Dezember 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um den Erwerb einer Eigentumswohnung geht.
FRAGE: Wir haben vor zehn Jahren ein Reihenhaus von einer Genossenschaft  angemietet. Nun haben wir eine gesetzliche Option, das Haus  nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) als Eigentumswohnung zu kaufen.  Das haben wir beantragt und  einen Kaufvertrag bekommen, zu welchem Preis wird das Haus erwerben können. 

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