Was ist zu tun, wenn der alte Verwalter dem neuen weder Unterlagen noch Rücklage übergibt?

Was ist zu tun, wenn der alte Verwalter dem neuen weder Unterlagen noch Rücklage übergibt?
Experten beantworten jeden zweiten Montag von 10 bis 11 Uhr Fragen am Wohntelefon unter 05-903022327. Nächster Termin: 22. Juli.

Frage: Ich bin Wohnungseigentümerin  in einer Anlage mit mehreren Wohnungen. Wir haben den alten Hausverwalter gekündigt. Der neue Verwalter hat bis jetzt keine Unterlagen vom früheren Verwalter erhalten. Auch die von den Eigentümern angesparte Rücklage in der Höhe von  25.000 Euro  ist noch nicht angekommen. Die neue Hausverwaltung hat die Herausgabe mehrfach urgiert, doch ohne Erfolg. Was können wir tun?

Was ist zu tun, wenn der alte Verwalter dem neuen weder Unterlagen noch Rücklage übergibt?

Rechtsanwältin Sigrid Räth: Wenn der gekündigte Hausverwalter weder das Vermögen der Eigentümergemeinschaft noch die Unterlagen herausgibt, kann mit einem Außerstreitverfahren dagegen vorgegangen werden. Antragsteller ist die Eigentümergemeinschaft (vertreten durch den neuen Hausverwalter) und Antragsgegner ist der frühere Hausverwalter.

In diesem Verfahren kann sowohl die Abrechnung eingefordert werden, als auch die Herausgabe des Überschusses. Es kann auch die Herausgabe der Unterlagen der Eigentümergemeinschaft an den neuen Verwalter als Vertreter der Eigentümergemeinschaft durchgesetzt werden.
 

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