Es gibt Zweifel an der Abrechnung des Verwalters, was ist zu tun?
Frage: Wir haben eine Wohnung von einer Baufirma gekauft. Nun zweifeln einige Eigentümer die Höhe der Verwaltungskosten an. Einer der Eigentümer verwaltet sich selbst, ohne Gewerbeberechtigung. Wie kann ich vorgehen?
Die Hausverwaltertätigkeit darf nur mit einer entsprechenden Gewerbeberechtigung ausgeübt werden. Verstöße dagegen können bei der Gewerbebehörde angezeigt werden. Als Wohnungseigentümer sollten Sie rasch eine Kündigung der Hausverwaltung beschließen; dazu müssen Sie einen Beschluss fassen und sollten sich intern auf eine neue Hausverwaltung einigen.
Die ordentliche Kündigung des Hausverwalters hat unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode zu erfolgen. Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt berechtigt wohl zur außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung.
Kommentare