Darf ich ein Zimmer kürzer als drei Jahre vermieten?

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Ich habe eine Drei-Zimmer-Wohnung geerbt. Nun möchte ich die Wohnung teilweise untervermieten, und zwar ein Zimmer samt Nebenräumen, weil ich einen Teil der Wohnung weiterhin selbst nutzen möchte, vor allem zu Lagerzwecken. Ich möchte aber nur für zwei Jahre befristet vermieten, weil dann der Enkel die Wohnung ganz nutzen will. Ist diese kurze Vermietung möglich?

Walter Rosifka am Telefon

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