Rechtsexpertin Karin Sammer vom Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI): Eine gesetzliche Verpflichtung, thermisch zu sanieren, gibt es nicht. Die aktuellen Förderungen für thermische Verbesserungen und Heizungstausch sind so attraktiv wie nie zuvor, vor allem wenn man die Bundes- und Landesförderungen miteinander kombiniert. Mit einem rechtswirksamen Mehrheitsbeschluss kann eine thermische Sanierung jedenfalls umgesetzt werden.
Für die Ermittlung der Mehrheit gelten seit 1.7.2022 neue Maßstäbe: Eine Mehrheit kommt dann zustande, wenn sich mehr als 50 Prozent der Eigentümer nach Grundbuchsanteilen dafür aussprechen. Neu ist, dass ein Mehrheitsbeschluss auch zustande kommt, wenn sich eine Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen, berechnet nach Anteilen, dafür aussprechen – wenn diese Zweidrittelmehrheit zumindest ein Drittel (also wenigstens 33,34 Prozent) aller Anteile verkörpert. Bemessungsgrundlage (100 Prozent) für die erforderliche 2/3 Mehrheit sind also nur die Grundbuchsanteile, die sich am Beschluss beteiligen, was das Zustandekommen von Beschlüssen erleichtert. Ich rate Ihnen, bevor Sie mit der Hausverwaltung Kontakt aufnehmen, Unterstützung bei anderen Wohnungseigentümern für Ihr Sanierungsanliegen zu suchen.
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