Darf der Nachbar in einer Reihenhausanlage eine lärmende Wärmepumpe installieren?

Symbolbild: Wartung einer Wärmepumpe
Installiert ein Nachbar eine Luftwärmepumpe, kann diese zu einer Lärmbelästigung führen, gegen die man sich wehren kann. Ein Rechtsanwalt klärt auf.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.

Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 
Der nächste Termin ist übrigens am 28. Oktober 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Errichtung einer Wärmepumpe geht sowie um Lärmbelästigung durch die Pumpe. 

FRAGE:  Wir besitzen ein Reihenhaus in einer Anlage, das im Alleineigentum steht, lediglich der Weg  ist  schlichtes Miteigentum. Nun hat ein Wohnungseigentümer eine Luftwärmepumpe errichtet, darf er das? 

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