Darf der Schnitt der Kletterpflanze über die Betriebskosten abgerechnet werden?

Darf der Schnitt der Kletterpflanze über die Betriebskosten abgerechnet werden?
Die Kletterpflanze an der Fassade braucht einen Rückschnitt. Wer muss für die Kosten aufkommen? Die Rechtsanwältin klärt auf.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
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Der nächste Termin ist übrigens am 2. September 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Ihre Fragen per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage unserer Leser erreicht, in der es um den Rückschnitt einer Kletterpflanze geht.

FRAGE: Ich wohne in einer Mietwohnung. Auf unserer Hausfassade wächst eine Kletterpflanze, die regelmäßig geschnitten werden muss. Darf dieser Posten in den Betriebskosten aufscheinen?

Darf der Schnitt der Kletterpflanze über die Betriebskosten abgerechnet werden?

Rechtsanwältin Nicole Neugebauer-Herl ist Expertin u. a. für Bauträgerrecht, Miet- und Wohnrecht und Immobilienrecht in Wien. Sie beantwortet Fragen am KURIER Wohntelefon.

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