Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar.
Der nächste Termin ist übrigens am 2. September 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Ihre Fragen per E-Mail an immo@kurier.at.
Diesmal hat uns eine Frage unserer Leser erreicht, in der es um den Rückschnitt einer Kletterpflanze geht.
FRAGE: Ich wohne in einer Mietwohnung. Auf unserer Hausfassade wächst eine Kletterpflanze, die regelmäßig geschnitten werden muss. Darf dieser Posten in den Betriebskosten aufscheinen?
Am Wohntelefon gab diesmal Rechtsanwältin Nicole Neugebauer-Herl Auskunft. Sie hat folgende Rechtsantwort auf die Frage:
ANTWORT: Nach dem Mietrechtsgesetz fallen Kosten für die Betreuung von Grünanlagen unter besondere Aufwendungen, die nach dem Betriebskostenschlüssel auf die Mieter aufgeteilt werden dürfen. Darunter werden in der Regel Grünflächen einer Wohnhausanlage verstanden.
Der Nutzen wird darin gesehen, dass sie den Mietern die Annehmlichkeiten einer gefälligen Umgebung, einer schöneren Aussicht oder besseren Luft verschaffen. Meiner Einschätzung nach zählt daher auch eine Fassadenbegrünung zu einer solchen Gemeinschaftseinrichtung.
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