Wie kann der Fenstertausch im Mehrparteienhaus finanziert werden?

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Wir sind Eigentümer in einem Mehrparteienhaus. Die Fenster sind mehr als 40 Jahre alt und müssen getauscht werden. Wie erfolgt die Finanzierung? Muss es dazu einen einstimmigen Beschluss geben?

Elke Hanel-Torsch am KURIER Wohntelefon
Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung antwortet:
Wenn es keine abweichenden Regelungen im Wohnungseigentumsvertrag gibt, so ist für die Erhaltung der Fenster die Eigentümergemeinschaft zuständig. Die einzelnen Wohnungseigentümer sind im Verhältnis ihrer jeweiligen Miteigentumsanteile zur Tragung der damit verbundenen Kosten verpflichtet.
Die Kosten können entweder aus der Rücklage finanziert werden (wenn diese ausreicht), es können Einmalzahlungen geleistet werden, oder es kann ein Darlehen aufgenommen werden.
Sind mit der Erhaltung aber massive Kosten verbunden, so wird darüber ein Beschluss zu fassen sein. Die Entscheidung darüber kann mit einfacher Mehrheit getroffen werden. Die überstimmte Minderheit hat die Entscheidung mitzutragen und kann, wenn die Entscheidung zum Beispiel auf ein Darlehen gefallen ist, keine Einmalzahlung leisten.
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