Patchworkfamilien: So regelt man den Nachlass

Patchworkfamilien: So regelt man den Nachlass
Der Anteil an Patchworkfamilien steigt stetig. Das kann manchmal kompliziert sein. Wenn es um den gemeinsamen Erwerb von Immobilien und später ums Erben geht, ist Planung sinnvoll.

Der Satz: „Bis dass der Tod uns scheidet“ trifft immer seltener auf die erste Ehe zu. Im Jahr 2021 wurden 14.510 Ehen geschieden, davon betroffen waren fast 12.000 Kinder unter 18 Jahren. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Geschiedenen danach wieder eine langfristige Partnerschaft oder gar Ehe eingehen, ist sehr groß. Bringt zumindest einer der Ehepartner Kinder in die neue Beziehung mit, spricht man von einer Patchworkfamilie. Darunter fallen derzeit 8,2 Prozent aller Familien in Österreich. Also lebt etwa jede zwölfte Familie hierzulande im Patchwork-System, Tendenz steigend. Größtenteils funktionieren die „zusammengewürfelten“ Familien bestens, doch wenn es um den Nachlass geht, stellen Patchwork-Familien eine Herausforderung dar.

Das weiß Rechtsanwältin Katharina-Braun: „Fälle von Erbstreitigkeiten häufen sich und besonders häufig sind Patchworkfamilien betroffen. Da kann es zu sehr emotionalen Szenen kommen. Von Kränkungen und Verletzungen des Selbstwerts bis zu existenziellen Fragen ist alles dabei.“ Darum rät die Expertin: „Dass man sich rechtzeitig mit dem Nachlass auseinandersetzen und bei Neuanschaffungen Belege sichern soll.“ Damit es am Ende dann zu keinen Ungerechtigkeiten kommt.

Patchworkfamilien: So regelt man den Nachlass

„Das österreichische Erbrecht ist noch immer auf die traditionelle Kernfamilie ausgerichtet“, sagt Braun. Der bestehende Ehemann oder die Ehefrau erbt ein Drittel des Vermögens. Die eigenen Kinder – unabhängig davon, aus welcher Ehe – erben gemeinsam zwei Drittel. Stiefkinder gehen leer aus. Wer etwas anderes möchte, muss ein Testament aufsetzen, aber selbst dann ist der Handlungsspielraum begrenzt. „Meinen Kindern oder der neuen Frau testamentarisch einfach das gesamte Vermögen zu vermachen, ist nicht möglich“, so die Expertin.

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