Miteigentum: Müssen wir die Reparatur beim Nachbarn mitzahlen?

Miteigentum: Müssen wir die Reparatur beim Nachbarn mitzahlen?
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Wir sind eine Reihenhausanlage mit sieben Eigentümern/Reihenhäusern im Wohnungseigentum. Jeder zahlt seine Betriebskosten und die Aufwendungen für Reparaturen, Sanierungen etc. an den jeweiligen Häusern selbst. Diese Vereinbarung weicht von der gesetzlichen Regelung ab, wonach viele Sanierungskosten bei Eigentumswohnungen/Reihenhäusern auf alle vorhandenen Eigentümer entsprechend dem jeweiligen Nutzwert-Anteil aufgeteilt werden. 

Es ist uns bewusst, dass wir das anders handhaben, als es die gesetzliche Verteilung vorsieht. Einen schriftlichen Vertrag dazu haben wir nicht gemacht, der vor 30 Jahren abgeschlossene Wohnungseigentumsvertrag sieht dazu nichts extra vor. Aber was passiert, wenn ein Haus verkauft oder vererbt wird? Kann der neue Eigentümer verlangen, dass wir seine Reparaturen mitzahlen?

Walter Rosifka am Telefon

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