Was tun, wenn Mieter ständig die Haustüre offenstehen lassen?

Was tun, wenn Mieter ständig die Haustüre offenstehen lassen?
Wird die Haustüre eines Mehrfamilienhauses nicht ordnungsgemäß geschlossen, öffnet dies Einbrechern Tür und Tor. Ein Rechtsanwalt klärt auf, was rechtlich gilt.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 

Der nächste Termin ist übrigens am 16. September 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um das Verhalten von Mietern und den Einbruchsschutz geht.


FRAGE: Ich bin Wohnungseigentümerin. In unserem Haus sind einige Wohnungen vermietet. Einer der Mieter lässt die Haustüre regelmäßig bewusst offen stehen, obwohl in der Hausordnung steht, dass die Haustüre immer zu schließen ist. 

Es wird laufend in der Gegend – auch schon in unsere Keller – eingebrochen, daher stört es uns, dass die Türe häufig geöffnet bleibt. Außerdem lässt der Mieter wiederholt das Licht im Keller brennen. Wie können wir ihn dazu bringen, diese Dinge zu unterlassen?

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