Liegenschaft schenken oder vererben: Diese Möglichkeiten gibt es

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Mein Mann und ich besitzen zu gleichen Teilen eine Liegenschaft. Wir wollen beide, dass diese Liegenschaft die Kinder meines Mannes aus erster Ehe bekommen – nach unserem Ableben. Ich habe keine Kinder. Mein Mann möchte abgesichert sein, dass seine Kinder auch meine Hälfte bekommen. Welche Möglichkeiten gibt es?

Notar Ulrich Voit
Notar Ulrich Voit antwortet:
Es gibt viele Aspekte, die dabei zu berücksichtigen sind. Ihr Mann könnte seine Hälfte mit einer letztwilligen Verfügung an seine Kinder übertragen.
Wenn Sie mit einem Notariatsakt auf Ihren Pflichtteilsanspruch verzichten, erben die Kinder nach dem Ableben Ihres Gatten die unbelastete halbe Liegenschaft. Gleichzeitig können Sie Ihren Stiefkindern Ihre Liegenschaftshälfte auf den Todesfall schenken, dies unter der Bedingung des Vorablebens Ihres Ehegatten.
Durch die Kombination einer letztwilligen Verfügung mit einer vertraglichen Regelung auf den Todesfall kann abgesichert werden, dass die Kinder Ihres Ehegatten die Liegenschaft auch tatsächlich erhalten.
Denken Sie daran, vorweg eine rechtliche Beratung einzuholen und mit allen Beteiligten ein offenes Gespräch zu führen.
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